Disput um Erstattung von Blutzuckerteststreifen

Wenn die Verordnung von Blutzuckerteststreifen für Patienten mit Typ-2-Diabetes, die nicht mit Insulin behandelt werden, aus der Erstattung gestrichen werden sollte, droht eine Verschlechterung der Versorgung.

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ELMAU (sto). Diabetiker, die kein Insulin spritzen, aber insulinfreisetzende Medikamente wie Sulfonylharnstoffe oder Glinide einnehmen, profitieren von einer regelmäßigen Blutzuckerselbstkontrolle, erklärte Dr. Bernhard Kulzer vom Forschungsinstitut der Diabetes Akademie Bad Mergentheim (FIDAM) bei den 10. Elmauer Gesprächen von Roche Diagnostics. Denn die Blutzuckerselbstkontrolle sei für die Betroffenen die einzige Möglichkeit, das Risiko für Hypoglykämien zu reduzieren.

Sollte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine Änderung der Arznei-Richtlinie mit einem Verordnungsausschluss für Harn- und Blutzuckerteststreifen bei nicht-insulinpflichtigen Diabetikern beschließen, so würde dies bedeuten, dass sich die Mehrheit der Diabetiker die Teststreifen entweder selbst beschaffen oder aber zur Kontrolle immer zum Arzt gehen müsste, erklärte Kulzer. Betroffen von einem Verordnungsausschluss wären außerdem Diabetiker mit eingeschränkter Nierenfunktion, Hypothyroidismus oder Leberschäden sowie Patienten, die bestimmte Antihypertonika einnehmen. Auch in diesen Fällen bestehe ein erhöhtes Hypoglykämierisiko, so Kulzer. Die Blutzuckerselbstkontrolle sei die einzig verlässliche Methode, um eine bestehende oder drohende Unterzuckerung festzustellen.

Grundlage der bevorstehenden Entscheidung im GBA ist ein Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieser sei von vielen Experten scharf kritisiert worden, berichtete Kulzer. So sei die Gefahr von Hypoglykämien vom IQWiG stark unterschätzt und nicht angemessen berücksichtigt worden. Die Bedeutung der Selbstkontrolle für die Fahrtauglichkeit sei in dem Bericht überhaupt nicht angesprochen, obwohl das für die Patienten sehr wichtig sei.

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