Anhörung

EKD mahnt Begrenzung von PID-Zentren an

BONN (fst). Bei einer Anhörung des Gesundheitsministeriums hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für eine Begrenzung von Zentren geworben, die eine Präimplantationsdiagnostik (PID) vornehmen dürfen.

Veröffentlicht:

Der Rats-Bevollmächtigte Prälat Bernhard Felmberg fürchtet, dass "mehr Paaren die PID angeboten wird, als es notwendig wäre." Anfang Juli hatte das BMG einen Verordnungsentwurf zur Umsetzung des PID-Gesetzes vorgelegt.

Die EKD kritisiert, dass dieser keine Kriterien für eine nachzuweisende Indikation enthält. So müssten allein Ethikkommissionen entscheiden, was eine "schwerwiegende Erbkrankheit" ist.

Felmberg übte zudem Kritik daran, dass der Modus der Berufung von Mitgliedern der Ethikkommissionen den Ländern überlassen bleibe. Der EKD-Bevollmächtigte beklagte, Ärzte erhielten angesichts ihrer starken Stellung in den Gremien "de facto ein Vetorecht".

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Kommentare
Prof. Dr. Volker von Loewenich 24.08.201218:17 Uhr

EKD und PID

Kriterien für die Schwere einer Gesundheitsstörung lassen sich nicht festschreiben. Die Medizin schreitet fort und nicht behandelbare Gesundheitsstörungen können behandelbar werden. Es sind daher immer aktuelle Entscheidungen notwendig. Wichtig, und das wird immer wieder vergessen, ist die Beteiligung von Kinder- und Jugendärzten an allen Entscheidungs-Gremien. Nur diese Berufsgruppe behandelt entsprechende Patienten und kann daher über ie tatsächliche Schwere der zur Debatte stehenden Gesundheitsstörungen etwas aussagen.
Prof. Dr.med. Volker v. Loewenich, Frankfurt a.M.

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