EU-Gesundheitsminister: Käse-Imitat muss künftig auch so heißen

Allergiker können künftig auf eindeutigere Kennzeichnung von Lebensmitteln hoffen.

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Die Gesundheitsminister der EU haben im Sinne der Verbraucher entschieden.

Die Gesundheitsminister der EU haben im Sinne der Verbraucher entschieden.

© Jürgen Priewe / fotolia.com

BRÜSSEL (taf). Nach dreijährigem Tauziehen haben sich die EU-Gesundheitsminister am Dienstag auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der EU geeinigt. So müssen künftig auf Schokoladenriegeln, Pizzapackungen oder Käseschachteln Nährwertangaben wie der Zuckergehalt, Fett, Salz und Kalorien gut lesbar aufgedruckt werden.

Die Angaben müssen sich dabei auf den gesamten Packungsinhalt beziehen und auch klar Herkunft und Imitatprodukte ausweisen. Gute Nachricht für Allergiker: alle zwölf allergischen Stoffe müssen bei der Verwendung in Lebensmitteln angegeben werden. Zudem müssen auch bei unverpackter Ware (etwa Eiern, Fisch oder Erdnüssen) Allergene ausgewiesen werden. Koffeinhaltige Lebensmittel und Energy-Drinks müssen künftig einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen.

"Damit werden die Informationen für Verbraucher ausführlicher, leichter verständlicher und besser lesbar," sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Brüssel. So wird vorgeschrieben, den Fettgehalt, gesättigte Fettsäuren, Kohlehydrate, Zucker, Eiweiß und Salz in tabellarischer Form aufzulisten - in 1,2 mm Schriftgröße. Lebensmittelimitate bei Fleisch oder Käse müssen als solche ebenso erkennbar sein wie auch das Herkunftsland. Mozarella-Verpackungen mit italienischem Flaggenaufdruck oder Feta mit griechischen Symbolen müssen tatsächlich auch dem angegebenen Herkunftsland entstammen. Auf der Vorderseite des Produkts sollen auch Imitate eindeutig als Imitate gekennzeichnet werden. "Käse besteht nun einmal aus Milch. Wenn das nicht so ist, reicht keine kleingedruckte Erklärung im Zutatenverzeichnis, sondern wir brauchen eine eindeutige Erklärung auf der Vorderseite", betont der CDU-Europaabgeordnete und Arzt Dr. Peter Liese.

Auch Lebensmittel, die Nano-Partikel enthalten, müssen erkennbar sein. In Deutschland sind bereits 85 Prozent der im Supermarkt befindlichen Lebensmittel korrekt gekennzeichnet. Deutschland darf auch eine Nährwertuhr oder ein farbiges Tortendigramm zusätzlich aufdrucken. Auch die in Großbritannien eingeführte Ampelkennzeichnung bleibt national erlaubt. Das EU-Parlament muss dem Ministerratsbeschluss in zweiter Lesung im neuen Jahr noch zustimmen.

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