EU-Richter legen Werbeverbot für Arzneien eng aus

LUXEMBURG (mwo). Die Einschränkungen für Arzneimittelwerbung gelten nicht nur für die Hersteller selbst. Auch Dritte können unzulässige Werbung betreiben, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Veröffentlicht:

Im Fall eines dänischen Journalisten sollen deshalb die Gerichte seines Landes prüfen, ob er den Absatz eines Arzneimittels fördern wollte. Nach europäischem Recht ist die Werbung für nicht verkäufliche Arzneimittel komplett verboten, für verschreibungspflichtige Arzneien sowie Medikamente mit psychoaktiven Substanzen die Publikumswerbung.

Im Streitfall geht es um das Mittel "Hyben Total" des Herstellers Natur-Drogeriet A/S. Es war in Dänemark früher frei erhältlich, wurde nach seiner Einstufung als Arzneimittel aber 1999 aus dem Verkehr gezogen. Ein dänischer Journalist, der zuvor die Verbraucherinformationen für das Mittel geschrieben hatte, stellte 2003 verschiedene Informationen in das Internet ein: Hyben Total sei in Schweden und Norwegen erhältlich. Es enthalte Hagebuttenpulver, von dem angenommen werde, dass es von Gicht oder Arthrose hervorgerufene Schmerzen lindere.

Ein Gericht in Århus verurteilte den Journalisten wegen verbotener Werbung zu einer Geldstrafe. Das wollte der nicht auf sich sitzen lassen: Er habe keine Werbung gemacht, sondern unabhängige Informationen gegeben. Eine Vergütung des Herstellers habe er nicht erhalten. Die nächste Instanz legte den Streit dem EuGH vor. Dieser betonte, das Werbeverbot diene dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Schaden könne auch entstehen, wenn nicht der Hersteller, sondern ein Dritter für ein Arzneimittel werbe.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Az: C-421/07

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Alexandra Bishop ist Geschäftsführerin von AstraZeneca Deutschland.

© AstraZeneca

Pharmastandort Deutschland

Deutlich mehr wäre möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Erfolgreiche Teamarbeit

HÄPPI: So gelingt die Delegation in Hausarztpraxen

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache