Misserfolg der KV Hessen

KV Hessen scheitert mit Eilantrag gegen pharmazeutische Dienstleistungen

Der Eilantrag der KV Hessen gegen den Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen ist gescheitert. Ein Gericht lehnt ihn als unzulässig und unbegründet ab.

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Die KV Hessen hatte versucht, gegen den Schiedsspruch zu pharmazeutischen Dienstleistungen vorzugehen.

Die KV Hessen hatte versucht, gegen den Schiedsspruch zu pharmazeutischen Dienstleistungen vorzugehen.

© mcbrugg / Getty Images / iStock

Berlin. Mit einem Eilantrag wollte die KV Hessen den Sofortvollzug des Schiedsspruchs, mit dem im Juni 2022 die Preise für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen festgesetzt worden waren, außer Kraft setzen. Wie die Pharmazeutische Zeitung berichtet, lehnte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den Antrag im Dezember ab.

Dem Bericht zufolge werteten die Richter das Vorgehen der KV Hessen sowohl als unzulässig als auch als unbegründet. Die KV sei keine beteiligte Partei an dem Schiedsverfahren und könne deshalb nicht gegen den Beschluss vorgehen. Zudem sei es für die Kassenärztliche Vereinigung zumutbar, auf die Entscheidung zu der ebenfalls noch anhängigen Klage zu warten.

Auch Krankenkassen klagen

Nicht nur die KV Hessen, auch der GKV-Spitzenverband hat eine Klage gegen den Schiedsspruch eingereicht. Über beide wurde noch nicht entschieden.

Mitte 2022 legte das Schiedsamt fest, welche pharmazeutischen Dienstleistungen die Apotheken zu welchen Preisen erbringen dürfen. Dazu gehören unter anderem eine erweiterte Medikationsberatung, die mit 90 Euro honoriert wird, oder eine jährliche Blutdruckmessung bei Patienten mit Hypertonie für rund elf Euro. (juk)

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