Dritte Generation

Einbürgerung in der Schweiz wird einfacher und günstiger

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BERN. Ab Mitte Februar können sich junge Ausländer der dritten Generation, deren Familien seit langer Zeit in der Schweiz leben und die gut integriert sind, im erleichterten Verfahren einbürgern lassen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Januar die entsprechende Änderung verabschiedet und zum 15. Februar in Kraft gesetzt.

Bereits im Dezember 2016 hat das Parlament, so der Bundesrat, das Bürgerrechtsgesetz angepasst. Das neue Verfahren nehme deutlich weniger Zeit in Anspruch und koste auch weniger als die ordentliche Einbürgerung. (maw)

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