Hessen

Einigung über Arznei- und Heilmittelverordnung 2020

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Frankfurt/Main. Die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztliche Vereinigung in Hessen haben die Arznei- und Heilmittelvereinbarung für das kommende Jahr abgeschlossen. Laut Mitteilung des Ersatzkassenverbands vdek liegt die Ausgabenobergrenze für Verordnungen von Arznei- und Verbandmitteln 2020 bei rund 2,8 Milliarden Euro. Für die Verordnung von Heilmitteln (Krankengymnastik, Massagen, Sprachtherapie etc.) liegt sie bei rund 497 Millionen Euro.

Damit werde die vertragsärztliche Versorgung mit Leistungen aus dem Bereich Arznei- und Heilmittel für die Versicherten in Hessen auch für das kommende Jahr gewährleistet, sagte vdek-Landesleiterin Claudia Ackermann.

Darüber hinaus hätten die Kassen mit dem Abschluss von Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen Schwerpunkte zur Förderung der Versorgung der Versicherten zum Beispiel beim zurückhaltenden Einsatz von Antibiotika vereinbaren können, um Resistenzen langfristig zu vermeiden. (bar)

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