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Hämophilie A

Einigung über Erstattungsbetrag für Blutgerinnungsfaktor

Für den neuen Blutgerinnungsfaktor Turoctocog alfa von Novo Nordisk haben sich das Unternehmen und der GKV-Spitzenverband jetzt auf einen Erstattungsbetrag geeinigt.

Veröffentlicht:

BERLIN/MAINZ. Der GKV-Spitzenverband und die Novo Nordisk Pharma GmbH haben sich auf einen Erstattungsbetrag für den Blutgerinnungsfaktor NovoEight® (Wirkstoff: Turoctocog alfa) geeinigt. Der Betrag wird laut gemeinsamer Pressemitteilung fristgerecht zum 15. Januar 2015 in Kraft treten.

Beide Seiten bezeichnen den Ablauf der Gespräche und ihr Ergebnis in der Mitteilung als "konstruktiv und fair". Gesetzliche Grundlage für die Verhandlungen über einen Erstattungsbetrag ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG).

NovoEight® ist ein biotechnologisch hergestellter Gerinnungsfaktor, der zur Behandlung und zum Vorbeugen von Blutungen bei Patienten mit angeborener Hämophilie A zugelassen ist.

Das Arzneimittel ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbands und Novo Nordisk das erste Faktorpräparat zur Behandlung der Hämophilie A, welches das Verfahren der frühen Nutzenbewertung und die sich anschließenden Erstattungsbetragsverhandlungen durchlaufen hat.

Grundlage für die Verhandlungen sei der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über die Nutzenbewertung von Turoctocog alfa vom 3. Juli 2014 gewesen. In dem Beschluss sei dem Gerinnungsfaktor kein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie zugesprochen worden. (ger)

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