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Rheinland-Pfalz

Einrichtung des Krebsregisters im Zeitplan

Das Gesundheitsministerium meldet, dass das flächendeckende Register bereits läuft.

Veröffentlicht:

MAINZ. Beim Aufbau des flächendeckenden klinischen Krebsregisters liegt Rheinland-Pfalz im Zeitplan. Das berichtet das Gesundheitsministerium ein Jahr nach Inkrafttreten des Landesgesetzes im Januar 2016.

2014 hatte das Land gemeinsam mit der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz die Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH gegründet, um die Vorgaben aus dem Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz umzusetzen, das den flächendeckenden Aufbau von klinischen Krebsregistern vorsieht. Das bisherige epidemiologische Krebsregister Rheinland-Pfalz, das seit mehr als 20 Jahren Daten nach dem Landesgesetz zur Weiterführung des Krebsregisters (LKRG) erfasst, bildete dabei die Grundlage. Es wurde erweitert und umstrukturiert. Für den Ausbau seien die "große Erfahrung des Registerpersonals in allen Fragen der Tumordokumentation und die langjährig etablierten Meldewege von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zum Krebsregister" von großen Nutzen gewesen.Seit einem Jahr nun melden die Leistungserbringer der onkologischen Versorgung entsprechende Daten direkt und ausschließlich an das neue klinisch-epidemiologische Krebsregister in Mainz.

Professor Babette Simon, Vorstandsvorsitzende und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, sieht darin neue Möglichkeiten, von denen auch Patienten profitieren könnten. Sie sehe schon jetzt Potenziale für mögliche Synergien bei den Themen Biobanking und Personalisierte Medizin, sagte Simon.

Martin Schneider, Leiter des Ersatzkassenverbandes in Rheinland-Pfalz (vdek), mahnte, die Leistungserbringer seien nun insbesondere in der Pflicht. "Alle Beteiligten, also vor allem Haus- und Fachärzte, onkologische Schwerpunktpraxen, Krankenhäuser sowie die Pathologen und Labormediziner, müssen die benötigten Daten an das klinische Krebsregister Rheinland-Pfalz melden", sagte Schneider. Denn die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Datensätze sei unabdingbare Voraussetzung für die Erreichung der Ziele zum Wohle der Patientinnen und Patienten. (aze)

Weitere Informationen zum

Krebsregister Rheinland-Pfalz sowie

den Jahresbericht gibt es auf www.krebsregister-rlp.de.

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