Bundeskabinett

Entwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung beschlossen

Der Beschluss zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung soll überwiegend im März 2017 in Kraft treten.

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BERLIN. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärte nach dem Beschluss: "Angesichts der steigenden Zahl älterer, chronisch und mehrfach erkrankter Patientinnen und Patienten müssen wir stärker auf Prävention und Rehabilitation setzen.

Zudem sollen Versicherte die richtigen Hilfen - dazu zählen Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe genauso wie Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten - erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können."

Der heute beschlossene Gesetzentwurf verbinde Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung mit einer Aufwertung der Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen im Gesundheitswesen.

"Dabei gehen wir mit Augenmaß vor und werden die zusätzlichen Spielräume bei der Vergütung für Heilmittelerbringer nach drei Jahren überprüfen sowie die Einführung der ‚Blankoverordnung‘ in Modellvorhaben testen", so Gröhe.

Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. (dpa)

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