Aktueller Gesundheitsreport

Es hapert beim Entlassmanagement

Kassenreport offenbart Mängel bei Informationen über Inhalt und Ziele des Rahmenvertrags und bei der Erstellung von Krankmeldungen.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

BREMEN. Ein Jahr nach Einführung des Rahmenvertrags Entlassmanagement (EM) zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigt sich: Nur 35,8 Prozent der Krankenhauspatienten werden durch die Kliniken über das Pflichtangebot des EM informiert.

Das ist eines der Ergebnisse des hkk-Gesundheitsreports 2018 "Entlassmanagment" unter der Leitung von Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG).

Noch weniger, nämlich 26,6 Prozent aller Patienten wurden schriftlich über Inhalt und Ziele des EM in Kenntnis gesetzt, teilt die hkk-Krankenkasse mit.

Leider liefere der Vertrag zum Entlassmanagement keine harten Kriterien, bei welchen Patienten ein EM angezeigt sei, kritisiert Braun. Welche Patienten zu beraten seien, legt laut Vertrag ein Arzt nach eigenen Kriterien fest.

Zwar kämen nicht alle Patienten für ein EM in Frage, so Braun zur "Ärzte Zeitung". "Wir gehen aber davon aus, dass alle Patienten, die mit schweren chronischen Krankheiten ins Krankenhaus gehen, nachstationär einen Bedarf an Entlassmanagement haben und entsprechende Informationen brauchen.

Rund 42 Prozent der Befragten fielen in diese Kategorie." So lange nicht ausnahmslos alle Krankenhauspatienten mit einem nachstationären Behandlungsbedarf, also mindestens die 42,1 Prozent schwer und chronisch Erkrankten vollumfänglich informiert würden, sei der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement nicht erfüllt.

Braun: "Erst wenn das erreicht ist, sind eine erfolgreiche Vorbereitung der Krankenhauspatienten auf die Zeit nach ihrem Klinikaufenthalt und ein optimaler Heilungsverlauf möglich."

Bei Anträgen auf EM selten Hilfe

Auch bei den AU-Bescheinigungen herrsche Nachholbedarf. 140 Studienteilnehmer benötigten aufgrund ihres Krankenhausaufenthalts eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Nur 62,1 Prozent erhielten auch eine. "Hier müssen wirklich 100 Prozent erreicht werden", sagt Braun. "Denn wenn diesen Patienten die AU-Bescheinigung fehlt, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben."

Schließlich helfen die Krankenhäuser ihren Patienten zu selten, die Anträge auf EM auszufüllen. Von den Befragten, die nach ihrer Entlassung genehmigungspflichtige Leistungen der Krankenkasse benötigten, erhielten weniger als ein Drittel (29,3 Prozent) Unterstützung bei der Bearbeitung der dafür notwendigen Antragsunterlagen.

Besser sehe es bei der Aufklärung der Patienten über Art und Behandlung ihrer Krankheit aus, so die hkk.

83,7 Prozent der Befragungsteilnehmer gaben an, ausreichend über ihre Krankheit und Behandlung informiert worden zu sein. 85,4 Prozent erhielten einen (vorläufigen) Entlassbrief und 81,8 Prozent der Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen mussten, bekamen einen Medikationsplan.

Aber: 40 Prozent der Patienten erhielten keine Erklärung zur Selbsthilfe zur Genesung, obwohl der Bedarf bestand. Weiterhin wurde mit 45,7 Prozent entgegen der Notwendigkeit nicht darüber gesprochen, wie sie nach ihrer Entlassung ihre gewohnten Alltagsaktivitäten wieder aufnehmen könnten.

Den Vertrag zum EM schlossen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft 2017 erst nach längerem Streit und unter dem Druck eines Bundesschiedsamtes.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse

Berufsbedingte Schäden

Wenn Musikmachen Muskeln, Sehnen und Gelenke krank macht

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!

Checkliste Symbolbild

© Dilok / stock.adobe.com

Auswertung über Onlinetool

Vorhaltepauschale: So viele Kriterien erfüllen Praxen laut Honorarvorschau