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Entlassmanagement

Ab Oktober: Neue Regeln in Kliniken

Der GKV-Spitzenverband lobt neue Regeln zum Entlassmanagement – der Weg dorthin war steinig.

Veröffentlicht:

BERLIN. Patienten sollen künftig besser versorgt werden, wenn sie aus dem Krankenhaus entlassen werden. Dazu sollen die Krankenhausärzte den Patienten klare Instruktionen mit auf den Weg geben, welche Medikamente und welche Nachbehandlungen nötig sind.

Vom 1. Oktober an gelten neue, verbindliche Regelungen für das strukturierte Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt. Darauf hatten sich nach langem Streit die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband sowie die KBV im Sommer verständigt. Klinikärzte können Patienten dann bis zu einer Woche nach der Entlassung weiter betreuen, Apothekenrezepte ausstellen und krankschreiben.

"Damit haben die gesetzlich Versicherten die Gewissheit, dass bei jeder stationären Behandlung in einem Krankenhaus auch der anschließende Übergang von der Klinik zum weiterbehandelnden Arzt oder zur nächsten Versorgungseinrichtung Teil der Versorgung ist", teilte der GKV-Spitzenverband mit. Verbandsvize Johann-Magnus von Stackelberg, sagte, beim Entlassmanagement zeige sich, "wie gut es für die Patienten ist, wenn alle in der Versorgungskette Hand in Hand arbeiten."

Die Regelung in Paragraf 39 SGB V geht auf das Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 zurück. Weil sich KBV und DKG nicht einigen konnten, musste das Schiedsamt Regeln vorgeben. (dpa/eb)

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