Experten kritisieren rigide Haltung zu Cannabis

BERLIN (ble). Eine rigide Drogenpolitik der Bundesregierung und ein fehlender GKV-Leistungsanspruch von Patienten auf das Cannabisprodukt Dronabinol führt bei Tausenden von Schwerstkranken in Deutschland zu vermeidbarem Leid und Kriminalisierung.

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Cannabis-Aufzuchtstation: Experten setzen sich für eine leichtere Verwendung von Cannabis in der Medizin ein.

Cannabis-Aufzuchtstation: Experten setzen sich für eine leichtere Verwendung von Cannabis in der Medizin ein.

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Darauf wiesen Mediziner, Juristen und Patientenvertreter bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags zur medizinischen Verwendung von Cannabis und dem Cannabisprodukt Dronabinol bei schwersten Krankheiten hin. Dabei sei deren therapeutischer Nutzen für bestimmte Behandlungen durch Untersuchungen belegt, so der Berufsverband der Schmerztherapeuten in Deutschland - etwa bei Spastiken infolge von MS, Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen bei Tumorpatienten sowie chronischen Schmerzen.

Behandlung mit Dronabinol kostet 300 Euro im Monat

Zurzeit müssen sich Tausende von Schwerstkranken illegal mit Cannabis versorgen, weil die meisten Kassen die Kosten für den Wirkstoff Dronabinol von 300 Euro und mehr im Monat nicht erstatten oder das Bundesamt für Arzneimittel (BfArM) keine Ausnahmegenehmigung für den medizinischen Einsatz von Cannabis erteilt. Nach den Worten von Markus Einsle vom Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) ist das Antragsverfahren beim BfArM überdies "zeit- und kostenintensiv. Es sind viele Hürden zu nehmen, die die meisten Patienten nicht überwinden können." Bis zu einer Entscheidung können Jahre vergehen.

Bisher habe nur eine Hand voll Patienten eine Genehmigung erhalten, so Einsle. "Die meisten Patienten bleiben heute also allein ihrem Schicksal überlassen. Dieser Zustand ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar."

Die Folge: Immer wieder werden Patienten verurteilt, weil sie sich mit illegalen Mitteln über diese Hürden hinwegsetzen. "Es gibt eine umfassende Kriminalisierung in diesem Bereich", konstatierte auch Einsles Kollege Dr. Oliver Tolmein von der SCM. Nach Angaben von Dr. Franjo Grotenhermen von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM) sitzt ein Patient zurzeit gar im bayerischen Kempten in Haft. "Ich erachte es als einer modernen Gesellschaft unwürdig, dass Patienten allein aus finanziellen Gründen ins Gefängnis müssen", sagte er.

Jurist: Kranke haben ein Recht auf Cannabis

Nach Ansicht des Bremer Juristen und Psychologen Professor Lorenz Böllinger verstößt diese Behandlung von Schwerstkranken zudem gegen das Grundgesetz: Der Patient habe ein Recht darauf, sein Leiden mit dem medizinischen Einsatz von Cannabis lindern zu können. Zudem errichte das BfArM unüberwindliche Hürden für den Zugang zu Cannabis und stelle sich damit in unzulässiger Weise gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, kritisierte er.

Eine Ausweitung des Cannabis-Konsums durch eine Lockerung der Regeln erwarten die Experten nicht: "Insgesamt dürfte es keine wesentlichen Erhöhungen der Zahl der Konsumenten an Cannabis geben", sagte Professor Hans Rommelspacher von der Berliner Charité.

Lesen Sie dazu auch:Experten für Einsatz von Cannabis bei SchwerstkrankenKassen gegen Cannabistherapie als GKV-Leistung

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