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Kassen gegen Cannabistherapie als GKV-Leistung

BERLIN (ble). Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich entschieden gegen eine Ausweitung des gesetzlichen Leistungskatalogs auf den Einsatz von Cannabis zur Therapie ausgesprochen.

Veröffentlicht:

Es bestehe überhaupt kein Versorgungsdefizit, teilte der GKV-Spitzenverband in einer Stellungnahme zu einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch im Bundestag mit.

Gegenstand der Anhörung sind zwei Anträge der Fraktionen Bündnis90/Grüne und der Linken: So fordern die Grünen die Aufnahme des Cannabiswirkstoffs Dronabinol (Delta-9-THC) in den GKV-Leistungskatalog, um für schwer kranke Patienten bei Krankheiten wie HIV, MS, Epilepsie oder Krebs eine Linderung der Symptome zu ermöglichen (wir berichteten). Die Linke spricht sich bei Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zudem dafür aus, Patienten den Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf zu erlauben. Mit ihren Anträgen wollen die Fraktionen auch Strafverfahren gegen Patienten vermeiden, die sich auf eigene Faust mit Cannabis versorgen, um ihr Leid zu lindern.

"Es ist nach heutigem Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht begründbar, dass an den aufgeführten unterschiedlichen Erkrankungen leidende Patientinnen und Patienten auf die Versorgung mit Cannabis angewiesen sind", so der Spitzenverband der Kassen in seiner Stellungnahme. Ein Unterlaufen des durch das Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen medizinischen Nutzennachweises sei daher nicht gerechtfertigt.

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