Fachärzte wollen ihre Arbeit gesetzlich verankert sehen

Der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayern will das, was Hausärzten schon vergönnt ist: Sie fordern eine ausdrückliche Erwähnung im SGB V.

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MÜNCHEN (sto). Die Fachärzte fordern eine gesetzliche Verankerung ihrer Tätigkeit im Sozialgesetzbuch V. Für die Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen und schweren Krankheitsverläufen sollten klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine bestmögliche Versorgung dieser Patientengruppe ermöglicht, fordert die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayern (GFB Bayern).

Im entscheidenden Paragrafen 73 des Sozialgesetzbuch V seien nur die Hausärzte und die hausarztzentrierte Versorgung erwähnt, der Begriff Facharzt tauche dort gar nicht auf, erklärte Dr. Andreas Hellmann für die GFB Bayern. Das könne mit dem geplanten GKV-Versorgungsgesetz, von dem bislang nur Eckpunkte vorliegen geändert werden, meinte Hellmann.

Dabei müsse klarwerden, dass dem fachärztlichen Versorgungsauftrag außer der Grundversorgung die patientenunmittelbare Versorgung in der Diagnostik und Therapie innerhalb des Fachgebietes obliegt. Dazu gehöre auch die ärztliche Hilfe im Akutfall, die Betreuung bei fachgebietsbezogenen Krankheiten sowie die Koordination ärztlicher, gegebenenfalls ergänzender Leistungen durch Verordnungen, so Hellmann.

Erst wenn die gesetzliche Verankerung gelungen ist, werde es möglich sein, zusammen mit den Krankenkassen über Versorgungsformen zu sprechen, die eine tatsächliche Verbesserung der Patientenbetreuung bringen können. "In jedem Fachgebiet gibt es Krankheiten und Krankheitsverkäufe, die den Facharzt als koordinierenden und therapieführenden Arzt benötigen", erklärte Hellmann.

Patienten mit schwerer Ateminsuffizienz, Tumorkranke unter Chemotherapie, Patienten mit seltenen Infektionserkrankungen, wie die Tuberkulose, schwere Depressionen oder die Maculadegeneration würden schon heute vom Facharzt betreut.

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