Fachärzte wollen ihre Arbeit gesetzlich verankert sehen

Der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayern will das, was Hausärzten schon vergönnt ist: Sie fordern eine ausdrückliche Erwähnung im SGB V.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (sto). Die Fachärzte fordern eine gesetzliche Verankerung ihrer Tätigkeit im Sozialgesetzbuch V. Für die Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen und schweren Krankheitsverläufen sollten klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine bestmögliche Versorgung dieser Patientengruppe ermöglicht, fordert die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayern (GFB Bayern).

Im entscheidenden Paragrafen 73 des Sozialgesetzbuch V seien nur die Hausärzte und die hausarztzentrierte Versorgung erwähnt, der Begriff Facharzt tauche dort gar nicht auf, erklärte Dr. Andreas Hellmann für die GFB Bayern. Das könne mit dem geplanten GKV-Versorgungsgesetz, von dem bislang nur Eckpunkte vorliegen geändert werden, meinte Hellmann.

Dabei müsse klarwerden, dass dem fachärztlichen Versorgungsauftrag außer der Grundversorgung die patientenunmittelbare Versorgung in der Diagnostik und Therapie innerhalb des Fachgebietes obliegt. Dazu gehöre auch die ärztliche Hilfe im Akutfall, die Betreuung bei fachgebietsbezogenen Krankheiten sowie die Koordination ärztlicher, gegebenenfalls ergänzender Leistungen durch Verordnungen, so Hellmann.

Erst wenn die gesetzliche Verankerung gelungen ist, werde es möglich sein, zusammen mit den Krankenkassen über Versorgungsformen zu sprechen, die eine tatsächliche Verbesserung der Patientenbetreuung bringen können. "In jedem Fachgebiet gibt es Krankheiten und Krankheitsverkäufe, die den Facharzt als koordinierenden und therapieführenden Arzt benötigen", erklärte Hellmann.

Patienten mit schwerer Ateminsuffizienz, Tumorkranke unter Chemotherapie, Patienten mit seltenen Infektionserkrankungen, wie die Tuberkulose, schwere Depressionen oder die Maculadegeneration würden schon heute vom Facharzt betreut.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Uwe Wolfgang Popert 01.05.201110:11 Uhr

auch Nichtzuständigkeit regeln

Herr Hellmann hat eine prima Idee: im Rahmen dieser Definition muss man auch regeln, bei welchen Erkrankungen Spezialisten NICHT primär in Anspruch genommen werden sollten...
Ich fürchte allerdings, dass diese Liste so lang werden wird, dass das ganze Projekt wieder nur mehr sinnlose Bürokratie bedeutet.

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse