Internationaler Tag der Frauengesundheit am 28. Mai

Kostenfreie Akutversorgung für Opfer sexualisierter Gewalt gefordert

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert von Bund und Ländern eine flächendeckende und kostenfreie Akutversorgung für alle Betroffenen nach körperlicher oder sexualisierter Gewalt.

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Teilnehmerin mit Aufschrift „don’t touch“ am Dekollete bei einem Slutwalk gegen sexualisierte Gewalt in München

Teilnehmerin mit Aufschrift „don’t touch“ am Dekollete bei einem Slutwalk gegen sexualisierte Gewalt in München: Nicht immer verstehen Männer das Prinzip „nein heißt nein“. So erlebe jede dritte Frau in Deutschland im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt, teilt die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit.

© Catherina Hess/Sueddeutsche Zeitung Photo/picture alliance (Archivfoto)

Berlin. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte fordert anlässlich des Internationalen Tags der Frauengesundheit am 28. Mai Bund und Länder auf, eine flächendeckende und kostenfreie Akutversorgung für alle Betroffenen nach körperlicher oder sexualisierter Gewalt zur Verfügung zu stellen.

Wie es in einer Mitteilung der Berichterstattungsstelle vom Montag heißt, erlebe jede dritte Frau in Deutschland im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt. Trotz der Verpflichtung aus Artikel 25 der Istanbul-Konvention gebe es noch immer keine flächendeckende Akutversorgung für Betroffene sexualisierter Gewalt in Deutschland.

Eine solche Versorgung beinhalte neben einer für alle zugänglichen, umfassenden und traumasensiblen medizinischen und psychologischen Versorgung auch eine vertrauliche Spurensicherung. Diese umfasse auch Verletzungsdokumentationen sowie Laboruntersuchungen und eine Aufbewahrung der Befunde über einen längeren Zeitraum hinweg für potenzielle Gerichtsverfahren.

Weiter Regelungslücken bei kostenloser Spurensicherung vorhanden

„Die Regelungen zur vertraulichen Spurensicherung im Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) waren ein erster wichtiger Schritt. Seit 2020 ist die vertrauliche Spurensicherung als Kassenleistung kostenfrei, sofern die Länder entsprechende Verträge mit den Versicherungen schließen. Das ermöglicht eine vertrauliche Spurensicherung ohne Einschaltung der Polizei. Allerdings haben bisher nur wenige Bundesländer solche Verträge abgeschlossen.

Laut der Istanbul-Konvention muss der Zugang zu Unterstützungsleistungen aber unabhängig von der Bereitschaft der Betroffenen, eine Anzeige zu erstatten, gewährleistet werden“, erklärt Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. „Leider sind auch wichtige medizinische Leistungen wie Notfallverhütungsmittel und HIV-Screenings nicht kostenfrei und gehören bisher nicht zur Standardversorgung“, so Tanriverdi weiter.

Zudem bestünden hinsichtlich der Spurensicherung Regelungslücken: Privatversicherte oder Betroffene ohne Krankenversicherung seien von den SGB-Regelungen nicht erfasst und müssten die vertrauliche Spurensicherung weiterhin selbst zahlen. Die Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) betone jedoch, dass die vertrauliche Spurensicherung nicht vom Versicherungsstatus abhängen dürfe. (eb)

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