Kommentar zu Arbeitszeiten

Flexibilität schadet nicht

Kommt es zur Festlegung von Arbeitszeiten, kann eine gewisse Flexibilität nicht schaden - sofern sie gewissen Regeln folgt.

Von Anne Zegelman Veröffentlicht:

Die Arbeitgeber wollen eine Abkehr vom klassischen Acht-Stunden-Tag — und durch die Arbeitswelt geht ein entsetzter Aufschrei.

Es ist nachvollziehbar, dass Gewerkschaften ihre Mitglieder schützen wollen. Dennoch müssen sie die Realbedingungen im Blick haben.

Den fest definierten Arbeitstag gibt es schon lange nicht mehr — und in den medizinischen Berufen ohnehin nicht.

Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern dürfen laut Tarifvertrag bis zu 58 Stunden in der Woche arbeiten — eine feste Tagesarbeitszeit ist nicht festgelegt, selbst die üblicherweise geltende Höchstdauer von zehn Stunden ist außer Kraft gesetzt.

Ein niedergelassener Arzt lässt ebenfalls nicht um 17 Uhr Stethoskop und Patientenakte fallen.

In vielen Betrieben der produzierenden Industrie, zum Beispiel im Pharmabereich, sind Schichten sogar ganz regulär auf zwölf Stunden ausgelegt. Zum Ausgleich gibt es ein Arbeitszeitverkürzungskonto.

Im Büro ist die Gleitzeit ein Pluspunkt, sie bietet dem Arbeitnehmer Planungsfreiheit. Kaum greifbar dagegen sind die zahlreichen Branchen, in denen die Arbeitszeit überhaupt nicht schriftlich erfasst wird.

Ein Blick in die Gastronomie zum Beispiel zeigt, dass Arbeitszeitverstöße häufig sind; mit Einführung des Mindestlohns dürfte sich die Situation noch verschärft haben.

Doch bei aller Flexibilität sind der täglichen Arbeitszeit aus biologischen Gründen Grenzen gesetzt.

Nicht umsonst gibt es im Arbeitszeitgesetz die Höchstarbeitsdauer von zehn Stunden täglich. Diese Festlegung ist sinnvoll. Wird sie auch künftig beachtet, kann mehr Flexibilität sicher nicht schaden.

Lesen Sie dazu auch: Rütteln an der Höchstarbeitszeit: MB und Arbeitsmediziner schlagen Alarm

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