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Psychisch Kranke

Flexiblere Behandlung in Niedersachsen möglich

Die AOK und die Psychiatrische Klinik Lüneburg starten ein Modellprojekt, das die Behandlung zu Hause und in der Klinik ermöglicht - bei vereinfachter Abrechnung.

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LÜNEBURG/ HANNOVER. Die AOK Niedersachsen und die Psychiatrische Klinik Lüneburg (PKL) starten ein Modellprojekt nach Paragraf 64b SGB V. Damit können stationäre Patienten von der Klinik ohne gesonderte Abrechnung auch ambulant oder in Tageskliniken behandelt werden.

Voraussetzung ist, dass der Patient eine Klinikeinweisung hat. Die Klinik kombiniert dann die für den Patienten am besten geeigneten Behandlungsformen, ohne an die bisher bestehenden Abrechnungsregeln und andere formale Vorgaben gebunden zu sein, heißt es.

Dazu hat die PKL einen Behandlungsprozess aus mehreren Modulen entwickelt und die Behandlung damit stärker als bisher an der Patientensituation ausgerichtet, teilt die Klinik mit. Man wolle vor allem erproben, "unter welchen Bedingungen eine Betreuung der Patienten im häuslichen Umfeld dazu beitragen kann, die Entstehung psychischer Krisensituationen zu vermeiden", sagt Dr. Sebastian Stierl, Ärztlicher Direktor der PKL.

Pflegekräfte werden speziell geschult

"Patienten, die sonst ausschließlich stationär versorgt worden wären, können nun auch zu Hause von einem ambulanten psychiatrischen Pflegedienst betreut werden", erklärt Angela Wilhelm, Sprecherin der Klinik.

So können Alltag und Gewohnheiten der Patienten besser berücksichtigt werden. "Die Pflegenden haben zuvor eine spezielle Schulung durchlaufen", so Wilhelm. Die Behandlung werde von einem Facharzt der Klinik gesteuert, es handele sich nicht um Leistungen, die substituiert werden.

Es gebe psychisch Erkrankte, für die der geschützte Raum einer Klinik in einer bestimmten Phase auch nachteilig für den Heilungsprozess sein kann, heißt es. Sie profitierten dann eher von einer Behandlung in ihrem vertrauten Umfeld.

Das Modellprojekt schafft hier Möglichkeiten alternativer Behandlungsformen, für die unter anderem Beziehungskonstanz mit den Behandlern und bedarfsgerechte Therapie eine grundlegende Rolle spielen, so die Klinik.

Alle Bundesländer sollen Modellprojekte starten

Ermöglicht wird das Modellvorhaben durch eine gesetzliche Neuregelung (Paragraf 64b SGB V), die Kassen und Krankenhäusern deutlich mehr Entscheidungsspielräume einräumt.

"Die AOK ist die erste Krankenkasse, die in Niedersachsen diese neuen Möglichkeiten nutzt", sagt der AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Peter. Tatsächlich steht im SGB, dass jedes Bundesland ein entsprechendes Modellprojekt starten soll.

"Der Vertrag ist nicht darauf angelegt, Geld zu sparen", unterstrich AOK-Sprecher Carsten Sievers. "Wenn aber wider Erwarten bei der Versorgung Geld eingespart werde, dann teilen sich Kasse und Krankenhaus den Gewinn." Das Modellprojekt startet zunächst im Landkreis Harburg.

In der dreijährigen Anlaufphase wird schrittweise das gesamte Versorgungsgebiet der Psychiatrischen Klinik Lüneburg einbezogen. Teilnehmen können zunächst ausschließlich erwachsene AOK-versicherte Patienten in den Landkreisen Lüneburg und Harburg.

Das Projekt hat eine Laufzeit von acht Jahren und soll später auch für Versicherte anderer Krankenkassen geöffnet werden. (cben)

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