Anhörung im Gesundheitsausschuss

Fonds bei Behandlungsfehlern: Vorteil oder Systembruch?

Linke und Grüne im Bundestag sprechen sich in unterschiedlichen Varianten für einen Entschädigungsfonds bei Behandlungsfehlern aus. Das erntet Zustimmung und Ablehnung bei Sachverständigen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Eine Ergänzung oder eine Alternative zum bisherigen Arzthaftungsrecht? Vorschläge für einen Härtefallfonds bei Behandlungsfehlern werden von Sachverständigen kontrovers kommentiert.

Eine Ergänzung oder eine Alternative zum bisherigen Arzthaftungsrecht? Vorschläge für einen Härtefallfonds bei Behandlungsfehlern werden von Sachverständigen kontrovers kommentiert.

© Gina Sanders / Fotolia

Berlin. Der Vorschlag für einen Härtefallfonds für mutmaßlich Geschädigte von Behandlungsfehlern stößt bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch auf ein geteiltes Echo.

Die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen haben Anträge formuliert, die den Bundestag auffordern, einen Härtefallfonds zu etablieren. Die Bundesregierung habe 2013 mit dem Patientenrechtegesetz die Chance vertan, denjenigen Patienten „mehr Rechte zu verschaffen, die nach einem Behandlungsfehler schwer geschädigt worden sind“, heißt es im Grünen-Antrag.

Wunsch nach „Augenhöhe“ ist unerfüllt geblieben

Das vom Gesetzgeber formulierte Ziel, „einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der Patienten sowie Behandelnde auf Augenhöhe bringt“, sei „weiterhin unerfüllt“ geblieben, resümiert Professor Hansjörg Geiger, Vorstandsmitglied Alexandra-Lang-Stiftung für Patientenrechte, in seiner Stellungnahme.

Die Linken-Fraktion ergänzt, auch Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die außergerichtliche Einigungen herbeiführen sollen, würden von den Patienten aufgrund ihrer Finanzierung durch ärztliche Organisationen nicht als „patientenfreundlich“ wahrgenommen.

Ziel: Schnell und unbürokratisch Hilfe leisten

Im Kern soll der Härtefallfonds dann „schnell und unbürokratisch Hilfe“ leisten, wenn ein schwerer gesundheitlicher Schaden aufgetreten ist, der kausale Zusammenhang jedoch nicht eindeutig zu erbringen ist“, heißt es im Linken-Antrag.

Ein ursächlicher Zusammenhang solle künftig bereits dann angenommen werden, wenn von einer „überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den Zusammenhang“ auszugehen ist. Der Fonds sollte nach Ansicht der Linken-Fraktion aus Steuergeld und aus Mitteln der Leistungserbringer gespeist werden. Die Reaktionen auf die Anträge fallen vielstimmig aus – vier Beispiele:

Die Vorschläge der Linken zielen nach Ansicht der BÄK auf eine „Abkehr vom Verschuldensprinzip und eine grundlegende Umgestaltung des Arzthaftungsrechts“ ab und werden als „nicht sachgerecht“ angesehen.

Die BÄK verweist dazu auf eine Stellungnahme der Bundesregierung aus dem Jahr 2017. Darin heißt es, bisher sei die individuelle Verantwortlichkeit eine Säule des deutschen Schadensersatzrechts, „da sie zugleich Präventivfunktion hat“.

Diese individuelle Fehlerhaftung stelle „einen wirksamen Anreiz zur Fehlervermeidung dar“ – den die BÄK im Falle der Etablierung eines Entschädigungsfonds geschwächt sieht.

Die Vorschläge der Linken laufen nach Darstellung der BÄK auf ein „Sonderrecht“ hinaus, das die „ärztliche Tätigkeit letztlich als eine gefahrgeneigte Tätigkeit einstuft“ und damit das Verschuldensprinzip ablöst.

Das Bündnis begrüßt die Anträge und schlägt die Etablierung eines „erweiterten Härtefallfonds“ vor. Statt Schuldige zu suchen sei es geboten, auf allen Ebenen Strukturen zu schaffen oder zu stärken, mit denen eine systematische Fehlervermeidung umgesetzt und evaluiert wird.

Aus Sicht des APS sind die Handlungslogik des Haftungsrechts und die der vermeidbaren unerwünschten Ereignisse „grundsätzlich inkompatibel“. Daher sei es nicht verwunderlich, dass bisher nur ein bis fünf Prozent der Patienten eine Entschädigung erreicht.

Der finanzielle Nachteilsausgleich durch einen Härtefallfonds solle dabei „komplett von der Frage getrennt werden, ob eine Zuordnung zu einem Verursacher möglich ist“. Ein Beispiel für dieses Vorgehen finde sich in Österreich.

Der Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik an der Humboldt-Universität Berlin warnt, ein Entschädigungsfonds würde das „bestehende Haftungsrecht nicht bloß ergänzen, sondern untergraben“. Der Fonds werde „Fälle anziehen“, in denen Geschädigte bisher im Zivilprozess keinen Ausgleich erhalten hätten, prognostiziert er.

Auf Basis der Erfahrungen in Österreich wären in Deutschland mit hochgerechnet 6118 Fonds-Anträgen pro Jahr zu rechnen, so Wagner. Im Nachbarland nehme der Anteil der Fälle ab, die von den Haftpflichtversicherungen reguliert werden, wohingegen der Anteil des Fonds an den gesamten Entschädigungsleistungen steigt.

Zu erwarten wäre somit nicht nur eine „Abrundung“ des gegenwärtigen Systems durch den Fonds, sondern eine „massive Änderung“ zu Lasten des Haftungsrechts.

Professor Hansjörg Geiger, Vorstandsmitglied der Stiftung, betont, dass sich Patienten, die Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen, bisher keineswegs auf „Augenhöhe“ mit Ärzten befinden. Insoweit begrüßt Geiger das Vorhaben eines Entschädigungsfonds.

Doch einen gesetzgeberischen Rahmen zu schaffen, der die Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten „fair ausgestaltet“, benötige Änderungen, die über einen Fonds weit hinausgehen.

Als Beispiel führt er die Regelung im Paragrafen 66 SGB V an, wonach Versicherte bei der Klärung ihrer Anspruch aus mutmaßlichen Behandlungsfehlern von ihrer Krankenkassen unterstützt werden sollen. Dies sollte in eine Muss-Regelung überführt werden.

Weil im Arzthaftungsrecht bisher das „Alles-Oder-Nichts-Prinzips“ gelte – und damit keine Regelungen der Proportionalhaftung wie etwa in Frankreich – könnte aus seiner Sicht ein Härtefallfonds dazu beitragen, „Gerechtigkeitslücken in der Praxis zu schließen“.

Union und SPD im Bundestag haben sich im Koalitionsvertrag 2018 darauf verständigt, Patientenrechte zu stärken. „Dazu werden wir Vorschläge für einen Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen, bei denen die bestehenden Haftungsregelungen nicht greifen, prüfen“, heißt es dazu. Bislang stehen dazu Vorschläge aus dem Justiz- und Gesundheitsministerium aus.

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