Anorexie-Prävention

Frankreichs Gesetz gegen Magermodels

Schlechte Vorbilder? Das französische Gesundheitsministerium will spindeldürre Models vom Catwalk verbannen – per Gesetz und mit hohen Strafen.

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Umstrittenes Schönheitsideal: Frankfreich geht per Gesetz gegen den Magerwahn in der Modewelt vor.

Umstrittenes Schönheitsideal: Frankfreich geht per Gesetz gegen den Magerwahn in der Modewelt vor.

© Jens Kalaene / dpa/lbn

PARIS. Ein Gesetz schreibt Models in Frankreich künftig vor, eine gesundheitliche Eignung für ihre Tätigkeit nachzuweisen. Das Gesundheitsministerium will damit gegen umstrittene Schönheitsideale vorgehen und Magersucht bei Jugendlichen vorbeugen. Die ärztliche Bescheinigung soll in der Regel für zwei Jahre ausgestellt werden (die "Ärzte Zeitung" berichtete in ihrer App). Wer Models ohne Bescheinigung beschäftigt, dem drohen sechs Monate Gefängnis und 75.000 Euro Strafe.

Im Mittelpunkt der Bescheinigung steht der Body-Mass-Index (BMI). Werte unterhalb 18,5 gelten als Indikator für Untergewicht. Das in Kraft getretene Gesetz gibt Ärzten jedoch die Deutungshoheit, weil etwa Alter und Statur berücksichtigt werden können.

Bereits 2015 hatte Frankreich beschlossen, mit einem Gesetz gegen Anorexie vorzugehen, der nun in Kraft getretene Erlass regelt die Details. Ab Oktober müssen Fotos in Werbung, Medien und im Internet zudem mit dem Hinweis "retuschiert" versehen werden, wenn die Figur nachbearbeitet wurde.

"Der Kontakt von jungen Menschen mit normativen und unrealistischen Körperbildern führt zu einem Gefühl der Minderwertigkeit und einem niedrigen Selbstwertgefühl", sagte Marisol Tourain, die französische Ministerin für Soziales und Gesundheit. "Beides kann Einfluss auf das Gesundheitsverhalten haben."

Frankreich ist nicht das einzige Land, das gesetzlich gegen untergewichtige Models vorgeht, ähnliche Maßnahmen gelten bereits in Spanien und in Israel. In Italien haben sich alle großen Agenturen 2006 freiwillig verpflichtet, Models mit einem BMI unter 18,5 von den Laufstegen zu verbannen. (jk)

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