Für Kinderschutz soll Schweigepflicht fallen

BERLIN (af). Niedergelassene Ärzte und der Öffentliche Gesundheitsdienst sollen bei der Formulierung eines neuen Kinderschutzgesetzes stärker eingebunden werden, hieß es auf einer Fachtagung in Berlin.

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Nachdem der Entwurf eines Kinderschutzgesetzes im vergangenen Jahr im Wahlkampf unterging, hat Bundesfamilienministerin Kristina Köhler (CDU) nun die Neustarttaste gedrückt. "Prävention und Intervention" will die Ministerin gleichermaßen in einem solchen Gesetz umgesetzt sehen.

Ärzte könnten somit an die Schnittstelle zwischen dem Gesundheits- und dem Jugendhilfesystem rücken. Dies ist eine der Forderungen der Deutschen Kinderhilfe. Schon in den Geburtskliniken sollen prekäre Familienverhältnisse identifiziert werden können. Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll den Schutz der Kinder vor Gewalt und Missbrauch in Kita und Schule weiterverfolgen.

Rechtssicherheit für Ärzte, die zum Schutz von Kindern ihre Schweigepflicht brechen, soll auch in ein solches Gesetz. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter setzt sich dafür ein, dass Ärzte Daten untereinander austauschen können, um Eltern auszumachen, die häufig die Ärzte wechseln, um nicht aufzufallen. Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen nach bundesweit einheitlichen Standards stehen ebenfalls auf der Wunschliste. Einwände haben dabei vor allem Vertreter der Jugendämter in den Kommunen und Datenschützer.

2008 erfasste die Kriminalstatistik 4068 Fälle von Kindesmisshandlung. Die Dunkelziffer ist deutlich höher.

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