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Debatte über Zukunft des AMNOG

G-BA-Chefin Optendrenk: AMNOG erfüllt Zweck – aber Blick auf Versorgungsdaten fehlt

Die Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Sonja Optendrenk, bewertet das AMNOG als Verfahren zur frühen Nutzenbewertung innovativer Arzneimittel als weiterhin „richtig und weitestgehend funktionsfähig“. Wie es sich dennoch weiterentwickeln könnte, erklärt sie im Interview mit der Ärzte Zeitung.

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Angesichts der anhaltenden Debatten über die Finanzierbarkeit neuer Arzneimittel und die Verfügbarkeit von Innovationen hat Sonja Optendrenk das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) grundsätzlich verteidigt. „Das AMNOG an sich erfüllt den Zweck, für den es geschaffen wurde“, sagte die neue Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Interview mit der Ärzte Zeitung. Das Verfahren sei „immer noch richtig und weitestgehend funktionsfähig“.

Kritisch bewertet Optendrenk dagegen Bestrebungen, zusätzliche Ausnahmeregelungen im System zu schaffen. Bereits heute seien Tendenzen zu erkennen, „weitere Sondertatbestände zu schaffen“. Das tue dem System nicht gut, so die G-BA-Chefin.

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Aus ihrer Sicht liegt die eigentliche Herausforderung weniger im Verfahren der frühen Nutzenbewertung selbst als vielmehr in der Frage, wie sich die Wirtschaftlichkeit neuer Arzneimittel über die Zeit beurteilen lässt, auch mit Blick auf den Stellenwert in der Versorgung. Denkbar sei etwa, Versorgungsdaten stärker in einer zweiten Bewertungsstufe nach der frühen Nutzenbewertung einzubeziehen. Man könne prüfen, „welche Versorgungsdaten wir später, in einer zweiten Stufe nach der frühen Nutzenbewertung, heranziehen können, um die Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln zu betrachten“, erläuterte sie.

Diskutiert wird derzeit, ob das Verfahren zur frühen Nutzenbewertung angesichts der wachsenden Bedeutung von spezialisierten Therapien und mit Blick auf die Verfügbarkeit innovativer Therapien eine Reform bräuchte. (heib/gab)

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