Herzinsuffizienz und chronische Nierenerkrankung

G-BA bestätigt Zusatznutzen für Dapagliflozin und Finerenon

Für neue Arzneimittel zur Behandlung der chronischen Herzinsuffizienz und der chronischen Nierenerkrankung bei Typ-2-Diabetes hat der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen anerkannt.

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Berlin. Daumen hoch beim Zusatznutzen: Zwei Arzneimittel zur Behandlung der chronischen Herzinsuffizienz und chronischen Nierenerkrankung bei Typ-2-Diabetes bekamen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag positive Bewertungen.

Im neuen Anwendungsgebiet von Dapagliflozin zur Behandlung der chronischen Herzinsuffizienz mit einer linksventrikulären Ejektionsfraktion von unter 40 Prozent sieht der Bundesausschuss einen geringfügigen Zusatznutzen. Hinsichtlich der Mortalität habe sich im Vergleich zu Placebo kein Unterschied gezeigt, signifikant seien aber die Vorteile bei der Morbidität, und hier beim Ausmaß der Hospitalisierung. Keine Unterschiede gab es hinsichtlich der Häufigkeit von Herzinfarkten und Schlaganfällen. Hingegen sei die gesundheitsbezogene Lebensqualität signifikant verbessert.

Vorteile bei Mortalität und Morbidität

Einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen anerkannte der Bundesausschuss für Fineronon, einen neuen Wirkstoff zur Behandlung von chronischer Nierenerkrankung bei Typ-2-Diabetes im Stadium 1 und 2 mit Albuminurie. Vorteile gebe es hinsichtlich der Parameter Mortalität und Morbidität, insbesondere mit Blick auf Nierenversagen, die eine Dialysepflicht auslösen. Keine relevanten Unterschiede stellte der G-BA hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität fest.

Bei der Behandlung der Nierenerkrankung im Stadium 3 und 4 konnten diese Vorteile von Finerenon nicht mehr bestätigt werden, sodass der Bundesausschuss hier keinen Zusatznutzen anerkannte.

Aufgehoben hat der Bundesausschuss eine Verordnungseinschränkung für die Verordnungsdauer von Daridorexant zur Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie), die länger als drei Monate andauern und die beträchtliche Auswirkungen auf die Tagesaktivität haben. Als Folge eines befürchteten Abhängigkeitspotenzials war die maximale Behandlungsdauer mit diesem Arzneimittel zunächst auf vier Wochen beschränkt worden. Dies wurde nun vom G-BA beendet. (HL)

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