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GBA bestätigt Zusatznutzen von Crizotinib

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine positive Entscheidung vom Mai 2013 bestätigt und für Crizotinib (Xalkori®) erneut einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen bei der Behandlung von Patienten mit vorbehandeltem Anaplastischen Lymphomkinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) anerkannt.Die jüngst erfolgte Neubewertung resultiert aus der Entscheidung der Europäischen Kommission vom November, mit der die bedingte Zulassung des Wirkstoffs in eine reguläre Zulassung überführt worden ist. Der Beschluss des GBA gilt unbefristet.

Die GBA-Entscheidung stützt sich nach Angaben des Herstellers Pfizer auf Ergebnisse der offenen, randomisierten Phase-III-Studie PROFILE 1007 an Patienten mit vorbehandeltem, fortgeschrittenen ALK-positiven NSCLC, bei der Crizotinib mit einer Standard-Chemotherapie verglichen wurde. Der beträchtliche Zusatznutzen resultiere vor allem aus der signifikant verbesserten Lebensqualität gegenüber der Vergleichstherapie.

Im November 2015 hatte die EU Crizotinib auch die Zulassung für die Erstlinien-Therapie erhalten und vom GBA einen beträchtlichen Zusatznutzen anerkannt bekommen. (HL)

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