Direkt zum Inhaltsbereich

Rechtsgutachten

GBA ist im Einklang mit dem Grundgesetz

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich verfassungsrechtlich beleuchten lassen - und sieht keinen Mangel.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist für seine normkonkretisierenden Aufgaben ausreichend demokratisch legitimiert. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Professor Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg.

Der frühere Richter am Landesverfassungsgericht hat die Expertise im Auftrag des GBA erarbeitet.

GBA-Chef Josef Hecken kommentierte das Gutachten, man sei "überzeugt, dass wissenschaftliche Methodik und Transparenz die Organisation des GBA zu einem modernen Normgeber gemacht haben".

Hintergrund des Auftrags ist eine Versicherte, die sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) wendet.

Dabei geht es um ein Medizinprodukt, dessen Aufnahme in die Arzneimittel-Richtlinie der GBA abgelehnt hat. Mit der Beschwerde rügt die Klägerin auch die Zuständigkeit des GBA, im konkreten Fall abschließend das Leistungsrecht zu konkretisieren (1 BvR 2056/12).

Kluth verweist in seinem Gutachten unter anderem auf die jüngere Rechtsprechung des BSG, wonach eine ",ununterbrochene Legitimationskette' von den Normunterworfenen hin zum Normgeber (...) nicht erforderlich" ist. Auch, so Kluth, gebe es keine Pflicht des Gesetzgebers, die Versicherten als weiteren Träger im GBA zu "organisieren".

Dessen Zuständigkeit sei zum einen "überschaubar", zum anderen lägen "keine Anhaltspunkte für eine zwingende Zuständigkeit der unmittelbaren Staatsverwaltung für die zugewiesenen Aufgaben vor".

Zentrale Idee der funktionalen Selbstverwaltung am Beispiel des GBA sei es, "qualifizierte Wissensgenerierung" möglich zu machen, die dann der Normsetzung dient. Die Voraussetzungen dafür, seien durch die Zusammenarbeit mit dem IQWiG verbessert worden.

Auch sieht der Staatsrechtler die Bestimmtheitsanforderungen in der Normsetzung durch den GBA erfüllt. Denn seine Befugnisse bezögen sich "durchweg" auf die "nähere Ausgestaltung" gesetzlicher Leistungen, nicht aber auf "Grundfragen der Gesundheitsversorgung".

 Hinzu komme, dass die "intensiv praktizierte" gerichtliche Kontrolle der Arbeit des GBA eine "ergänzende Legitimationswirkung" erzeuge, heißt es weiter. (fst)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Auswirkungen auf ambulante Versorgung

MEDI-Umfrage: Vertragsärzte warnen vor Folgen der Rotstift-Politik

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ascariasis

Wurm in der Hose: Was tun bei hartnäckigem Spulwurmbefall?

Fehlende Folgediagnosen verfälschen das Bild

Zi: Endometriose wird in Abrechnungsdaten häufig unterschätzt

Lesetipps
Karzinom in der Bauchspeicheldrüse in schematischer Darstellung

© Crystal light / stock.adobe.com

Chance auf frühe Diagnose?

Pankreaskrebs: Welche Verschreibungen Verdacht wecken sollten

Eine Agarplatte mit angewachsenen Pilzkolonien.

© Saiful52 / stock.adobe.com

Prophylaxe, Diagnostik und Therapie

Pilzinfektionen in der Hämatologie/Onkologie: So gehen Sie vor

Körpersprache ist stärker als das gesprochene Wort. Man kann aufgebrachten Patienten daher durchaus auch die Handfläche zeigen, also leicht ausgestreckter Arm, man zeigt die Handfläche und signalisiert dem Patienten „Stopp“, so Praxisberaterin Christiane Fleißner-Mielke.

© Doodeez / Stock.adobe.com

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren