GBA setzt Beratung zur Vakuumversiegelung aus

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BERLIN (af). Für ein Dauerthema im Gemeinsamen Bundesausschuss ist nun ein Ende in Sicht. Spätestens im Jahr 2015 dürfte eine Entscheidung darüber fallen, ob der Einsatz der Vakuumversiegelungstherapie von Wunden sowohl in der vertragsärztlichen als auch in der stationären Versorgung erstattungsfähig wird.

Bis zum 31. Dezember 2014 sind die Beratungen dazu ausgesetzt. Neu am jüngsten Beschluss des GBA ist, dass die Therapie auch stationär überprüft wird. Bereits 2007 hatte der Ausschuss eine abschließende Entscheidung über den Einsatz der Vakuumversiegelung in der vertragsärztlichen Versorgung für drei Jahre ausgesetzt und damit den Weg für weitere Studien freigemacht.

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