GBA will gleiche Spielregeln für Innovationen

BERLIN (hom). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) strebt gleiche Regeln für die Zulassung neuer Therapien im stationären und ambulanten Sektor an. Als Hebel könnten Evidenzstudien dienen, wie sie jetzt für die Brachytherapie beim Prostatakarzinom möglich sind.

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Die Brachytherapie ist eine Form der Strahlentherapie. Dabei werden über Hohlnadeln millimetergroße radioaktive Körner ins Innere der Prostata eingeschossen, die den Tumor bestrahlen. Wegen unzureichender Studienlage konnten bislang jedoch keine Belege für eine Überlegenheit, Unterlegenheit oder Gleichwertigkeit der Brachytherapie im Vergleich zu anderen Behandlungsformen bei Prostatakrebs gefunden werden.

Die Brachytherapie kann stationär oder ambulant erbracht werden. Als Krankenhausleistung wird sie von den Kassen erstattet. Als Leistung der ambulanten GKV-Versorgung ist die Therapie dagegen nicht zugelassen - es sei denn, der Versicherte ist bei einer Kasse eingeschrieben, die für die Kosten im Rahmen eines Vertrages zur integrierten Versorgung aufkommt.

Ein Lösungsweg für den ungleichen Umgang mit vermeintlich innovativen Therapien im Krankenhaus und im ambulanten Sektor könnten nach Einschätzung des GBA-Vorsitzenden Dr. Rainer Hess Evidenzstudien sein, wie sie jetzt für die Brachytherapie möglich sind. Hess sprach von einem "Modell für sehr teure Behandlungen". An der Studie teilnehmenden Patienten sollen die Therapiekosten in Höhe von bis zu 8000 Euro erstattet werden - unabhängig davon, wo die Behandlung erbracht wird.

Lesen Sie dazu auch: GBA ebnet Weg für sektorübergreifende Evidenzstudien

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