GBA ebnet Weg für sektorübergreifende Evidenzstudien

Die Hürden für Innovationen in Klinik und Arztpraxis sind ungleich hoch.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

BERLIN. Eigentlich ist die Sache einfach und plausibel: Weil nicht alles, was neu in der Medizin ist, automatisch auch zu einem Zusatznutzen beim Patienten führt, hat der Gesetzgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Hürden für den medizinischen Fortschritt eingebaut.

Diese Hürden aber - und da wird die Sache dann doch wieder kompliziert - sind unterschiedlich: Denn während für die Einführung von Innovationen im stationären Sektor der Verbotsvorbehalt gilt, muss sich der ambulante Bereich dem Erlaubnisvorbehalt beugen, was im Klartext heißt: Leistungen werden in der vertragsärztlichen Praxis erst dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) diese Leistungen als wirksam und wirtschaftlich anerkannt und im GKV-Leistungskatalog mit aufgenommen hat. Im Krankenhaus dagegen wird alles Neue so lange finanziert von den Kassen, wie der GBA nicht zu dem Schluss gelangt, die vermeintlich neue Therapie stifte keinen Zusatznutzen oder schade dem Patienten am Ende sogar.

Paradebeispiel für die Ungleichbehandlung einer vermeintlichen medizinischen Innovation im Krankenhaus und in der Arztpraxis ist die bis zu 8000 Euro teure Brachytherapie, die bei Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom zum Einsatz kommt und als Alternative zur operativen Prostataentfernung immer öfter angewendet wird.

"Anhand der Brachytherapie lässt sich sehr gut ein grundsätzliches Problem im Gesundheitswesen aufzeigen: medizinische Innovationen im stationären Bereich werden anders behandelt als im niedergelassenen Bereich", sagt Dr. Bernhard Egger, Leiter der Abteilung Medizin beim GKV-Spitzenverband in Berlin. "Hier brauchen wir dringend gleiche Regeln. Sektorübergreifende Studien sind ein guter Lösungsansatz dafür", zeigt sich Egger überzeugt.

Genau dieser Weg ist nun für die Brachytherapie durch den GBA geebnet worden. Die jahrelangen Beratungen zur Brachytherapie seien ausgesetzt, sagt der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess. Wie Egger spricht auch er von der Studienlösung als einem Modell für andere, vermeintlich neue Therapien, deren Zusatznutzen nicht belegt ist, die aber gleichwohl immer öfter nachgefragt und von den Kassen zumindest als Krankenhausleistung bezahlt werden. Im Rahmen der Studien würden die Kosten der Therapie erstattet - egal, wo sie erfolgen.

Lesen Sie dazu auch: GBA will gleiche Spielregeln für Innovationen

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