Qualitätssicherung

GBA zieht Notbremse

Bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung hakt es an allen Ecken und Enden. Jetzt hat der GBA beschlossen: Alle laufenden und geplanten Verfahren kommen noch einmal auf den Prüfstand.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Sehen Sie die Qualität, Frau Kollegin?

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© nyul / fotolia.com

BERLIN. Bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung liegt noch einiges im Argen. Keines der bisher aufgelegten Verfahren hat es bisher in den Regelbetrieb geschafft.

"Es gibt ein Delta zwischen den zu hohen Anfangserwartungen und den Zwischenergebnissen", räumte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) und zuständig für die Qualitätssicherung, bei der 5. Qualitätssicherungskonferenz am Montag in Berlin ein.

Die Qualitätssicherung entlang des Behandlungspfades leide unter der sektoralen Abschottung, sagte Klakow-Franck.

Trotz des Rückschlags herrscht beim GBA die Auffassung vor, dass die sektorenübergreifende Weiterentwicklung der Qualitätssicherung grundsätzlich richtig und unverzichtbar sei.

Grund sei, dass immer mehr der früher in Kliniken erbrachten Leistungen nun auch von niedergelassenen Ärzten übernommen werden könnten.

Ärzte zweifelten am Nutzen

Die zu hohen Anfangserwartungen sind vor Klakow-Francks inzwischen gut fünfzehnmonatiger Amtszeit geschürt worden. Auch die Startpunkte der ersten Probebetriebe lagen vorher schon fest.

Beispiele sind Kataraktoperationen und Konisationen: In beiden Fällen hätten die Probebetriebe gezeigt, dass das Qualitätsverbesserungspotenzial mit den dem GBA zur Verfügung stehenden Instrumenten jeweils weitestgehend ausgeschöpft scheint, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Eckpunktepapier des GBA zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung.

Der Nutzen der Verfahren sei daher sowohl von den Vertragsärzten als auch von den Kliniken bezweifelt worden.

Zudem waren die institutionellen Voraussetzungen für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung zum Zeitpunkt der Planung und Umsetzung der Probebetriebe nicht gegeben.

Die Landesarbeitsgemeinschaften, die die Teilnahme von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern an den Probebetrieben koordinieren und fördern sollten, gab es schlicht nicht.

Zurückhaltung herrscht laut dem Eckpunktepapier auch bei den mehr als 150 Software-Anbietern, deren Produkte die Datenverarbeitung in den Verfahren sicherstellen sollen.

Sie zweifeln an, dass sich ihre Investitionen überhaupt refinanzieren lassen. Der Fachverband der Software-Schmiede bvitg soll künftig im Vorfeld von Probeläufen einbezogen werden.

Alle Qualitätsverfahren kommen auf den Prüfstand

Mit der präzisen Formulierung von erreichbaren Zielen will der GBA nun die nächste Runde der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung angehen. Gelingt dies nicht, sollen auch bereits beschlossene Verfahren auf Eis gelegt werden können.

Der Probebetrieb bei der Perkutanen Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI) soll aber vorerst weitergeführt werden.

Alle weiteren laufenden Verfahren kommen auf den Prüfstand. Das sind unter anderem die Arthroskopie am Kniegelenk und, das Kolorektale Karzinom, nosokomiale Infektionen und psychische Erkrankungen. Dies gilt auch für die geplanten Verfahren bei der Behandlung von Schlaganfall, Tonsillektomie und dem Entlassmanagement.

Das bedeutet Mehrarbeit für das vom GBA beauftragte Institut. Derzeit ist dies das Aqua-Institut in Göttingen.

Es soll künftig nicht nur die Indikatoren für die Qualitätssicherung definieren, sondern "für die Entwicklung des beauftragten QS-Verfahrens als funktionierende Gesamtkonstrukt zur Adressierung der Qualitätsfragen" verantwortlich sein.

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