Idee zur Krankenhausfinanzierung

Basisfinanzierung statt Sicherstellungszuschläge

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Garg mahnt eine Reform der Krankenhausfinanzierung an. Die Versorgungsplanung sieht er weiter klar bei den Ländern.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Neben einem Basisbeitrag Geld für Qualität, Spezialisierung und Personal für Kliniken?

Neben einem Basisbeitrag Geld für Qualität, Spezialisierung und Personal für Kliniken?

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BERLIN. Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) hat sich für einen Umbau des DRG-Systems in Krankenhäusern ausgesprochen.

„Um eine flächendeckende, hochwertige Krankenhausversorgung sicherzustellen, brauchen wir eine grundlegende Reform der Vergütung“, sagte Garg bei einer Veranstaltung zur stationären Versorgung am Dienstagabend in Berlin.

Die Entwicklung der Klinikstrukturen dürfe nicht von der Erlössituation abhängen. „Sie muss vor allem Versorgungsnotwendigkeiten folgen.“

Basisfinanzierung soll DRGs unterstützen

Konkret schlägt Garg eine erlösunabhängige Vergütungskomponente als „Basisfinanzierung“ der Kliniken vor, um die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung auf dem Land und in den Städten mit ihren spezifischen Vorhaltekosten inklusive Personalkosten sicherzustellen.

Die „Basisfinanzierung“ solle die „leistungsbezogene Abrechnung“ der Krankenhäuser über Fallpauschalen flankieren.

Die Sicherstellungszuschläge, die zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen auf Grundlage bundeseinheitlicher Kriterien ausgehandelt werden, hätten sich als ungeeignet erwiesen, um die Vorhaltekosten der Häuser abzudecken.

„Sicherstellungszuschläge bieten den Krankenhäusern keine hinreichende Planungssicherheit“, heißt es dazu in einem Diskussionspapier des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministeriums.

Auch Strukturen neu denken

Garg will aber auch an die Krankenhausstrukturen ran. „Spezialisierungs- und Konzentrationsprozesse“ sollten für eine hochwertige Patientenversorgung in ihrer Vergütung gestärkt und mit verbindlichen Vorgaben für die Mindestausstattung sowie Mindestfallzahlen versehen werden.

Grundlage der Krankenhausplanung müssten „Leistungs-, Bedarfs- und Qualitätsmerkmale“ sein.

Nicht allein die Größe eines Krankenhauses, sondern seine Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung solle für die Höhe der „Basisfinanzierung“ und damit der Finanzierung der spezifischen Vorhaltekosten maßgeblich sein.

Planung: Länder wollen weiter Hut aufhaben

In der Rolle des Administrators der stationären Versorgung sieht Garg weiter klar die Länder. Deren Planungsbehörden seien rechtlich zu stärken.

Ins Bundesrecht sei dazu eine Länderöffnungsklausel einzuziehen. Sie solle ermöglichen, „regionalspezifische und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen und neue Versorgungsmodelle zu erproben“.

Schnittstelle ambulant / stationär

Am Montag hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Vorschläge zur sektorenübergreifenden Versorgung konkretisiert. Dazu soll auch ein gemeinsamer fachärztlicher Versorgungsbereich aus niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern geschaffen werden.

Auf diese Weise sollen mehr stationäre Eingriffe und Behandlungen ambulant möglich sein.

Das 2019 verabschiedete MDK-Reformgesetz zielt ebenfalls auf eine Stärkung des ambulanten Operierens. Ein bis Mitte 2021 von der gemeinsamen Selbstverwaltung vorzulegender Katalog ambulant zu erbringender Operationen soll hier den Weg ebnen.

Zuletzt hatte ein Expertenbericht der EU-Kommission Deutschland für eine zu starre Grenze zwischen ambulantem und stationärem Sektor kritisiert. Eine „Möglichkeit zur Effizienzsteigerung“ sei, „die übermäßige Inanspruchnahme teurer stationärer Behandlungen zu reduzieren sowie die ambulante Versorgung und Operationen in Tageskliniken auszubauen“.

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