KBV-Vertreterversammlung

Gassen kritisiert Eingriffe in die Selbstverwaltung

Das TSVG wurde am Freitag bei der KBV-Vertretersammlung nochmals unter die Lupe genommen. Eine Kritik von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen: Positive Elemente werden mit übergriffigen Regelungen verknüpft.

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Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, kritisiert überbordende Burokratie las Burn-out-Risiko für Ärzte. © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/ZB

Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, kritisiert überbordende Burokratie las Burn-out-Risiko für Ärzte. © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/ZB

© Britta Pedersen / dpa-Zentral

BERLIN. Die Vertragsärzte sehen sich mit einer zunehmend gelenkten Versorgung konfrontiert, monierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen bei der heutigen Vertreterversammlung der Körperschaft. Er forderte die Politik auf, die Ärzteschaft und Selbstverwaltung zu respektieren, statt zu gängeln. "Warum vertraut die Politik uns Ärzten und Psychotherapeuten nicht? Die Bürger tun das doch auch?"

Auslöser für diesen Aufruf für mehr Vertrauen in die Selbstverwaltung ist der Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), der diese Woche das Kabinett passiert hat. Die KBV nahm heute nochmals eine Zäsur des geänderten Gesetzestextes vor. Stattliche 1626 Änderungen weise der neue Entwurf im Vergleich zum Referentenentwurf auf, so Gassen. Diese müssten nun erst einmal sorgfältig analysiert werden.

Grundsätzlich könne positiv festgestellt werden, dass es für mehr Leistungen auch mehr Geld gebe, so der KBV-Chef. Allerdings konstatierte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“, dass etwa die Anhebung des Vermittlungshonorars für dringende Facharztterminen durch Hausärzte von bislang zwei auf nun fünf Euro eher die falsche Therapie sei.

Was ist ein "dringender Fall"?

Laut Hofmeister müsse sich die Politik die Frage stellen: „Soll der Arzt telefonieren oder Menschen versorgen?“ Die KBV plädiert daher weiter für eine Entbudgetierung der Grund- und Versichertenpauschalen. „Der Arzt-Patienten-Kontakt sollte vollständig bezahlt werden“, sagte Hofmeister. Dann müsse man sich auch nicht den Kopf über die Definition eines „dringenden Falls“ zerbrechen. Dies wird mit den Regelungen des TSVG nämlich notwendig.

Manch gute Regelung gibt es laut Gassen aber auch bei der Bedarfsplanung, für die MVZ und KV-Eigenbetriebe. Hier höre das Positive aber dann auch schon wieder auf.

Gassen kritisiert die geplante Bevormundung des freien Arztberufes, die sich zum Beispiel in der Verpflichtung zu fünf offenen Sprechstunden für die meisten Arztgruppen widerspiegele. Wie anders, wenn nicht als „Respektlosigkeit“ könnte diese Initiative bei einer bereits jetzt durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 52 Stunden in den Praxen verstanden werden, fragte er.

Resolution für mehr Gestaltungsfreiheit

In einer Resolution wertet die KBV-Vertreterversammlung (KBV-VV) das TSVG denn auch als Angriff auf die Selbstverwaltung und die Freiberuflichkeit. „Wir brauchen mehr Gestaltungsfreiheit und Regionalität im Bereich der Selbstverwaltung“, fordert die VV. Außerdem müsse die Rolle der Hausärzte „im Sinne einer sinnvollen Patientensteuerung deutlich gestärkt werden“.

Die überbordende Bürokratie und Gängelung seien letztlich auch für die erschreckende Zunahme von Ärzten mit Burn-out auf schätzungsweise derzeit 20 bis 25 Prozent mitverantwortlich, sagte Gassen.

Noch habe das Bundesgesundheitsministerium genug Zeit, das TSVG anzupassen, so Gassen weiter. Mit Blick auf die griechische Mythologie können so vielleicht aus den Erinnyen im deutschen Gesundheitssystem doch noch Eumeniden werden – Wohlmeinende, die künftig unterstützend auf die Gemeinschaft wirken.

Gassen verteidigt Honorarergebnis

Dabei verteidigte Gassen das erzielte Honorarergebnis für 2019: Trotz aller Kritik aus den KVen, eine Steigerung des Orientierungswertes um 1,6 Prozent sei „tatsächlich ein Ergebnis, das wir in dieser Höhe seit Jahren nicht mehr verbuchen konnten“. Entscheidend sei aber vor allem, dass sich KBV und Kassen darauf geeinigt hätten, bis Ende März 2019 eine Vergütung für die Mehrkosten aus der Hygieneverordnung und aus der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zu verhandeln.  (run/reh)

Lesen Sie dazu auch: Bei Ärzten: Wie Burn-out die Patientenversorgung gefährdet

Dieser Beitrag wurde aktualisiert am 28.9.2018 um 17 Uhr.

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