Schulanfänger

Geldbuße fürs Schwänzen der Einschulungsuntersuchung

Wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Einschulungsuntersuchung bringen, müssen sie in manchen Teilen Berlins Strafe zahlen.

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BERLIN. Sehr unterschiedlich handhaben die Bezirke in Berlin ihre Möglichkeiten, Bußgelder zu verhängen, wenn Eltern den Einladungen zu den Einschulungsuntersuchungen für ihre Kinder nicht nachkommen. Während die Bezirke Neukölln und Kreuzberg-Friedrichshain gar keine Bußgeldverfahren eingeleitet haben, sind in anderen Bezirken schon Strafen verhängt worden.

Die Teilnahme an den Einschulungsuntersuchungen ist Pflicht im Rahmen der Einschulung. Kontrolliert wird sie durch die Bezirke. Mal ist der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zuständig, mal das Schulamt. Ein Bußgeldverfahren leitet das Schulamt ein. Zunächst erfolgt eine Verwarnung der Eltern. Dann wird Bußgeld angedroht. Kommen die Erziehungsberechtigten der Aufforderung dann immer noch nicht nach, wird das Bußgeld verhängt.

Nur aus sechs Bezirken sind dem Senat derartige Verfahren aus dem vergangenen Jahr bekannt. Das geht aus einer kleinen Anfrage des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck hervor. In Charlottenburg-Wilmersdorf kommen den Angaben zufolge alle Eltern der Teilnahmeverpflichtung nach.

Lichtenberg meldet für den gesamten Zeitraum seit 2011, dass keine Versäumnisse bekannt seien. Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln leiten schon seit 2011 keine Bußgeldverfahren ein. In drei Bezirken (Spandau, Treptow-Köpenick, Reinickendorf) wurden keine Bußgelder verhängt.

Die meisten Bußgeldverfahren wurden in Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf eingeleitet: jeweils elf Verfahren. Im wohlhabenden Steglitz-Zehlendorf wurden immerhin zweimal Bußgelder verhängt.

 Dreimal hat auch der bürgerliche Bezirk Pankow, zu dem das kinderreiche Viertel Prenzlauer Berg zählt, Bußgelder verhängt, und zwei Strafen wurden in Mitte ausgesprochen. Über die Gründe für die Teilnahmeversäumnisse ist nichts bekannt. (ami)

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