Gendiagnostik-Gesetz geht Grünen nicht weit genug

BERLIN (fst). Pro Jahr werden etwa 300 000 genetische Analysen allein über die GKV abgerechnet - mit steigender Tendenz. Die Regeln für den Umgang mit den brisanten Daten sind bisher vielfach ungeklärt.

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Vor diesem Hintergrund hat das Bundesgesundheitsministerium kürzlich den Referentenentwurf für ein Gendiagnostik-Gesetz vorgelegt. Die Vorlage spart allerdings Regeln für den Umgang mit genetischen Daten in der Forschung völlig aus.

Unter der rot-grünen Regierung war der Anlauf für eine Regelung bereits gescheitert. "Das Gesetz ist beim letzten Mal von den Grünen überfrachtet worden", sagt der SPD-Abgeordnete und Arzt Dr. Wolfgang Wodarg der "Ärzte Zeitung".

Die Grünen hingegen bezeichnen den Entwurf als "Stückwerk". Sie monieren, der Koalition fehle eine "gemeinsame bioethische Linie". Auch der Bundesärztekammer geht das Gesetz nicht weit genug: Nicht nur Methoden der genetischen Diagnostik sollten von der Regelung erfasst sein, so die BÄK. Vermutlich im September will das Bundeskabinett den Entwurf beschließen. In Kraft treten, so Wodarg, "muss das Gesetz am 1. Januar".

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