Bundesrat

Geringes Einkommen – dann sollen Verhütungsmittel bezahlt werden

Der Bundesrat macht sich dafür stark, dass Antikonzeptiva bei Sozialleistungsbezug nicht mehr aus der Pauschale für Gesundheitspflege finanziert werden müssen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Frauen mit geringem Einkommen sollen Verhütungsmittel nach Willen des Bundesrates künftig wieder in vollem Umfang erstattet bekommen. Einkommensschwache Frauen würden aus finanziellen Gründen zunehmend auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten, heißt es in einer Mitteilung zur Begründung. Die Entschließung wird nun der geschäftsführenden Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte.

Einige Länder und Kommunen würden bereits versuchen, dem über Fonds und Härtefallregelungen entgegenzuwirken. Erforderlich sei jedoch eine bundeseinheitliche Lösung, um für alle Frauen unabhängig vom Wohnort die gleichen Bedingungen zu schaffen. Dabei sollten die Ergebnisse eines vom Familienministerium geförderten Modellprojekts, bei dem die Verhütungskosten von Teilnehmerinnen aus Bundesmitteln bezahlt wurden, berücksichtigt werden. Die Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes kippte 2004 die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen im Sozialleistungsbezug. Seitdem müssen sie aus der Pauschale für Gesundheitspflege finanziert werden. Diese beträgt 15 Euro im Monat. (aze)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen