Kommentar zum Sachverständigenausschuss

Geringschätzung der Praxis

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:

Vielleicht ist Politik manchmal doch so borniert, wie es ihr landläufig gerne unterstellt wird.

Wie sonst ließe sich erklären, warum die Repräsentanten der Praxis im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht auf einmal nicht mehr mitentscheiden dürfen?

Zumal das Gremium gleichzeitig so erweitert wird, dass die Vertreter von Hochschulen und Arzneimittelkommissionen ohnehin immer die Mehrheit bilden.

Schon angesichts dessen ist die Begründung der Bundesregierung fadenscheinig, über Fragen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln solle in Zukunft nur noch "rein wissenschaftlich fundiert" entschieden werden.

Darüber hinaus ist sie es aber auch in der Sache. Wer sonst sollte im Sachverständigenausschuss den Bedürfnissen der Selbstmedikation und der alltäglichen Erfahrung mit der Anwendung von Arzneimitteln Geltung verschaffen, wenn nicht Ärzte, Apotheker und Hersteller?

Dass sie ja weiterhin - nur eben ohne Stimmrecht - an den Ausschusssitzungen teilnehmen, ist ein schwacher Trost.

Es bleibt nur zu hoffen, dass die politisch bekundete Geringschätzung des Praxiswissens nicht den Imperativ für einen prinzipiellen Richtungswechsel künftiger Beratungen zu Verschreibungspflicht und OTC-Switch abgibt.

Lesen Sie dazu auch: Verschreibungspflicht: Ärzte und Apotheker bald stimmlos

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