Verschreibungspflicht

Ärzte und Apotheker bald stimmlos

22 Köpfe, aber nur zwölf Stimmen: Das Gesundheitsministerium baut den Ausschuss für Verschreibungspflicht um. Die Kollegen aus der Praxis sollen ihm auch weiter angehören - nur ohne Stimme.

Veröffentlicht:
Stimmlos in Bonn: das BfArM.

Stimmlos in Bonn: das BfArM.

© BfArM

BERLIN. Mit der so genannten 16. AMG-Novelle hatte die Bundesregierung 2012 unter anderem beschlossen, den Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umzubauen.

Dieses Vorhaben, zu dem auch eine Änderung der Stimmrechte gehört, wird jetzt konkret: Mitte Dezember legte das Bundesgesundheitsministerium dazu einen Verordnungsentwurf vor.

Die betroffenen Interessenverbände haben noch bis 25. Januar Zeit, Stellung zu dem Entwurf der "4. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln" zu nehmen.

Im Detail ist geplant, die Anzahl der Ausschuss-Mitglieder um sieben auf dann insgesamt 22 aufzustocken. Statt wie bisher fünf Hochschullehrer werden künftig neun Professoren in dem Gremium sitzen.

Zudem sind erstmals drei Vertreter von Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker dabei. Nur diese 12 Sachverständigen sollen künftig noch stimmberechtigt sein.

BMG will wissenschaftliches Fundament

Dagegen dürfen die zehn Repräsentanten der Praxis - unter anderem ein Allgemeinmediziner, ein Internist, ein Apotheker sowie zwei Vertreter der Pharmaindustrie - dann nur noch beratend an den Sitzungen teilnehmen.

Seitens der Hersteller wurde diese Beschneidung der Entscheidungsgewalt während der Diskussionen zur 16. AMG-Novelle vielfach kritisiert.

Vom Ministerium wird sie mit der Absicht begründet, "Fragen der Arzneimittelsicherheit künftig auf der Basis rein wissenschaftlich fundierter Voten" entscheiden zu wollen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Geschäftsordnung des Sachverständigenausschusses. Die soll er sich künftig selbst geben. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht berät über die Entlassung von Medikamenten aus der Verschreibungspflicht beziehungsweise die Unterstellung von OTC-Produkten unter dieselbe.

Seine Beschlüsse sind Empfehlungen an das Gesundheitsministerium, das ihnen gleichwohl nicht zu folgen gezwungen ist.

So wurden in der Vergangenheit mehrfach Empfehlungen des Ausschusses nicht umgesetzt, etwa die Unterstellung bestimmter OTC-Analgetika unter die Rezeptpflicht oder die Entlassung von Sumatriptan aus der Verschreibungspflicht. (cw)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Geringschätzung der Praxis

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zentrale EU-Zulassung

EMA-Ausschuss spricht sieben positive Empfehlungen aus

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Abstraktes buntes Bild vieler Bücher die umherschwirren.

© 100ME / stock.adobe.com

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung