Saarland

Gesetz stärkt Mitsprache der Pflegeheimbewohner

Heimbewohner im Saarland können künftig mehr mitbestimmen. Das neue Landesheimgesetz macht's möglich.

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SAARBRÜCKEN. Die Bewohner von Pflegeheimen im Saarland haben ab sofort einen Rechtsanspruch auf eine Interessenvertretung.

Grundlage ist die neue Mitwirkungsverordnung zum Landesheimgesetz, die am Donnerstag, 12. Dezember, in Kraft getreten ist.

Die Regelungen gelten für alle Einrichtungen, die älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Volljährigen Wohnraum und Betreuungsleistungen anbieten. Als Ziele nannte Sozialminister Andreas Storm (CDU) eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte und des Schutzes der Heimbewohner.

Diese können sich nun durch Abstimmung in ihrer jeweiligen stationären Einrichtung zwischen drei Mitwirkungsgremien entscheiden, nämlich einer Bewohnervertretung, einer mindestens halbjährig stattfindenden Bewohnerversammlung oder einem externen Bewohnerbeirat.

Gelingt es nicht, eines dieser Gremien zu bilden, muss das Land einen Bewohnerfürsprecher bestellen.

Informationsbroschüre veröffentlicht

Um auch die Belange von Bewohnern, die beispielsweise wegen gerontologischer Erkrankungen selbst nicht mehr zur Mitarbeit in der Lage sind, stärker zu berücksichtigen, sind auch Angehörige, gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte wählbar.

Die Mitwirkungsrechte der ehrenamtlichen Gremien erstrecken sich unter anderem auf Musterverträge, die Hausordnung, die Alltags- und Freizeitgestaltung, die Betreuung, Strukturänderungen der Einrichtung und die Vergütungsvereinbarung sowie die Haushalts- und Wirtschaftspläne.

Die Heimleitung oder die Träger müssen auf Anträge und Beschwerden spätestens nach sechs Wochen reagieren und ihre Antworten auch begründen.

Um den Start zu erleichtern, hat das Ministerium eine Informationsbroschüre und Vorlagen etwa für Rundschreiben oder Stimmzettel veröffentlicht. (kud)

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