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Gesetz zur Versorgung liegt im Zeitplan

BERLIN (sun). Die schwarz-gelbe Koalition hält sich bei dem anstehenden Versorgungsgesetz an den Zeitplan. Daher wird das Gesetz voraussichtlich pünktlich zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

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Derzeit liegt fahrplangemäß der Referententwurf des Gesetzes vor. Dieser soll in der ersten Juliwoche überarbeitet werden. Anfang August soll das Bundeskabinett entscheiden. Ende September soll das Gesetz in erster Lesung im Bundestag beraten werden, Mitte November folgen die zweite und dritte Lesung.

Es ist laut einem Zeitplan, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, noch offen, ob das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist oder nicht.

Die Bedarfsplanung soll mit dem Versorgungsgesetz flexibler werden. Die Länder sollen darauf mehr Einfluss erhalten. Die bisherige starre Regel, dass die regionalen Planungsgebiete den Stadt- und Landkreisen entsprechen müssen, soll aufgehoben werden.

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