"Gesetzgeber hat das Kind mit dem Bade ausgeschüttet"

Der Patientenvertreter im Bundesausschuss fordert Nachbessern bei der OTC-Regelung.

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Ärzte Zeitung: Herr Dr. Etgeton, seit 2004 werden OTC-Präparate in den meisten Fällen nicht mehr von den Kassen gezahlt. Wie hoch ist die Zahl der Beschwerden von Patienten und welche Fachgebiete oder Indikationen sind besonders betroffen?

Etgeton: Genaue Daten liegen uns nicht vor. Es ist aber so, dass der OTC-Bereich sowohl in der Patientenberatung der Verbraucherzentralen als auch bei den Unabhängigen Patientenberatungsstellen immer wieder ein Thema ist.

Betroffen sind vor allem Menschen mit schweren Hauterkrankungen, also Neurodermitis und Psoriasis, und Menschen mit allergischen Erkrankungen. Diesen Patienten werden häufig OTC-Präparate, Antihistaminika oder harnstoffhaltige Salben verschrieben, die von der GKV nicht mehr übernommen werden, weil die Erkrankungen als nicht "schwerwiegend" gelten.

Ärzte Zeitung: Ist das aus Ihrer Sicht gerechtfertigt?

Etgeton: Nein. Viele Patienten leiden sehr schwer unter den Folgen dieser Krankheiten. So benötigt manch ein Allergiker eine stärkere Dosis an Antihistaminika als andere - und das über einen Großteil des Jahres. Zudem stellen gerade für Empfänger von Arbeitslosengeld II monatliche Ausgaben von 30 oder 40 Euro eine große Belastung dar.

Ärzte Zeitung: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat 2004 eine Ausnahmeliste erstellt für Fälle, bei denen die Kassen nach wie vor für OTC-Präparate zahlen müssen. Ist dieser Katalog angemessen?

Etgeton: Das Problem ist, dass der Bundesausschuss die gesetzliche Vorgabe, dass das Arzneimittel zum Therapiestandard gehören muss, so auslegt, dass nur für die entsprechende Indikation zugelassene Präparate auch auf diese Liste kommen dürfen. Für viele der zum Teil sehr alten Präparate im OTC-Bereich liegt jedoch keine Zulassung vor. Da diese Mittel aber häufig sehr günstig sind, haben die Hersteller kein ökonomisches Interesse an einer teuren Zulassung.

Zum anderen herrschen im Bundesausschuss unterschiedliche Ansichten darüber, was eine schwere Erkrankung ist: Bei Ichthyose - einer seltenen genetisch bedingten Hauterkrankung - waren wir erfolgreich, dagegen konnten wir uns im Falle von Patienten mit schwerer Psoriasis und Neurodermitis nicht durchsetzen. Gerade in Kombination mit geringfügigen Einkommen führt diese Situation zu Härten für die Betroffenen. Denn die Ausgaben für diese Mittel fallen nicht unter die Härtefallregelung.

Ärzte Zeitung: Wie könnte man den Menschen helfen?

Etgeton: Eine Möglichkeit wäre, die Koppelung der Aufnahme eines OTC-Präparates in die Liste an eine Zulassung zu lockern. Dann müsste aber geklärt werden, wie der Begriff "Therapiestandard" zu definieren ist.

Die andere wäre, einen Sonderbedarf für Bezieher mit Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II zu schaffen, mit dem die Menschen das Geld erstattet bekommen.

Ärzte Zeitung: Der Gesetzgeber hat die Ausgrenzung der OTC mit einer höheren Selbstverantwortung der Patienten und einer "sozialverträglichen" Kostenbelastung begründet. Wie bewerten Sie dies?

Etgeton: Grundsätzlich stimmt diese Einschätzung. Es war richtig, einige Präparate aus dem GKV-Leistungskatalog herauszubringen, die da nicht hineingehörten. Ich denke da etwa an Rheumasalben. Insofern hatte die Regelung auch positive Effekte. Aber mit der Regelung hat man gleich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, denn für einzelne Betroffene oder Patientengruppen entsteht sehr wohl eine große finanzielle Belastung.

Das Interview führte Bülent Erdogan

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