Gesundheitkosten bei Hartz IV höher gewichten!

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MAINZ (dpa). Bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze müssen nach einer Forderung des Vereins Armut und Gesundheit in Deutschland die Kosten für Gesundheit stärker berücksichtigt werden. Der Satz von 359 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen beinhalte nur 15 bis 16 Euro für Gesundheitsausgaben. "Praxisgebühr und Arzneimittelzuzahlungen sind damit kaum zu leisten", kritisierte der Vorsitzende des Vereins, Gerhard Trabert. Die unzureichende Gesundheitsversorgung der Empfänger von Arbeitslosengeld II führe dazu, dass von Armut betroffene Menschen kürzer leben würden, so Trabert. Nach Studien sei bei Männern die Lebenserwartung um 12 Jahre geringer als bei wohlhabenden Menschen, bei Frauen um 8 Jahre.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Februar entschieden, dass die Bundesregierung die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen muss, weil die Methode zur Berechnung nicht nachvollziehbar sei. Im Zuge dieser Neukalkulation müsse man die immer höher werdenden Kosten für Gesundheit auf jeden Fall berücksichtigen, forderte der Verein.

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