Schleswig-Holstein

Gesundheitskarte für Flüchtlinge ab Januar startklar

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KIEL. In Schleswig-Holstein haben Gesundheitsministerium und Krankenkassen die Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge unterschrieben. Ziel ist es, die Karte ab Januar 2016 in den Kommunen einsetzen zu können.

"Kranke Flüchtlinge sollen mit Einführung der Karte landesweit einen direkteren Zugang zu einer Ärztin oder einem Arzt erhalten. Dadurch kann notwendige medizinische Versorgung schneller erfolgen", sagte Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD).

 AOK-Chef Martin Litsch erwartet auch, dass Ärzte und Krankenhäuser ihre Leistungen damit "unkompliziert und zuverlässig ohne zusätzliche Bürokratie bezahlt" bekommen.

Ärzte entscheiden über Behandlungsnotwendigkeit

"Die Kommunen brauchen keine neuen und teuren Strukturen aufbauen, gleichzeitig können sie sicher sein, dass die Versorgung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt." Die Kassenvertreter verwiesen zugleich darauf, dass künftig in erster Linie Ärzte über eine Behandlungsnotwendigkeit entscheiden und nicht mehr kommunal Beschäftigte.

"Dies ist gut, denn sie haben die beste Kompetenz für diese Entscheidung", sagte vdek-Leiter Armin Tank.

Die Kosten für die Behandlungen werden weiterhin über Steuermittel finanziert, die Beitragszahler werden also auch nach Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge nicht belastet. Bislang mussten Flüchtlinge zunächst einen Behandlungsschein bei der örtlichen Behörde beantragen, bevor sie einen Arzt aufsuchen wollten.

Das Verfahren und der Schlüssel zur Verteilung der Asylbewerber auf die beteiligten Krankenkassen werden jetzt zwischen Land und Krankenkassen erarbeitet. Der Umfang der gesundheitlichen Versorgung - geregelt durch das Asylbewerberleistungsgesetz - wird durch die Einführung der Karte nicht verändert. (di)

Überblick über den Stand der Einführung in allen Bundesländern unter www.aerztezeitung.de/896098

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