Direkt zum Inhaltsbereich

Kritik an SPD-Vorstoss

Gröhe erteilt Parität in der GKV Absage

Veröffentlicht:

BERLIN. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich gegen den SPD-Vorstoß für eine wieder stärkere Einbeziehung der Arbeitgeber zur Finanzierung der Gesundheitskosten gewandt: "Die gut gefüllten Sozialkassen sind ein Resultat einer guten Entwicklung am Arbeitsmarkt.

Die zu erhalten, ist die Entscheidung, auch den Arbeitgeberbeitrag einzufrieren". Auch Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer kritisierte die Sozialdemokraten heftig: "Die SPD pocht bei jeder Gelegenheit auf die genaue Einhaltung des Koalitionsvertrags, und jetzt will sie sich selbst von einer wesentlichen Vereinbarung lösen."

Die SPD hatte angesichts wahrscheinlich steigender Krankenkassenbeiträge auf eine Rückkehr zur hälftigen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gepocht (wir berichteten).

"Rückkehr jetzt!"

"Paritätische Finanzierung ist ein bewährter und gerechter Grundsatz. Wir sollten wieder dahin zurückkehren", sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, forderte eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung "jetzt, bevor die Beiträge steigen."

Gröhe wandte am Samstag in Berlin ein: "Von Spekulationen über Beitragssteigerungen zum jetzigen Zeitpunkt halte ich überhaupt nichts." Der Schätzerkreis der GKV werde seine Prognose im Oktober vorlegen.

Kramer wies darauf hin, dass die Arbeitgeber andere Sozialbeiträge wie die für die gesetzliche Unfallversicherung allein bezahlten. "Eine generelle paritätische Finanzierung der Sozialversicherung wäre im Übrigen für die Arbeitnehmer ein deutliches Minusgeschäft.

"Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte: "Eine zukunftsfähige und demografiesichere medizinische und pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn sich alle Sozialpartner an den Kosten paritätisch beteiligen.

Krankheit darf niemals ein Teilkaskorisiko werden." Wegen wachsender Kassen-Defizite müssen sich die Versicherten im kommenden Jahr auf einen möglichen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von bis zu 0,3 Punkten einstellen.

Der Zusatzbeitrag wird allein von den Arbeitnehmern getragen, so wie im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlen, bleibt nach derzeitiger Gesetzeslage fest. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Honorarverhandlungen

Ärzte und Krankenkassen einigen sich auf das Honorar 2027

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

REBOOT-Studie

Betablocker nach Herzinfarkt oft überflüssig

Lesetipps
Ein älterer Mann bekommt eine Impfung in den rechten Oberarm.

© InsideCreativeHouse - stock.adobe.com

Respiratorische Viren

So gut wirkt der Impfschutz gegen COVID-19, Influenza und RSV

Ein Mann inhaliert

© Angelov / Stock.adobe.com

Fünf Säulen der Behandlung

COPD: Das empfiehlt die aktualisierte Leitlinie