Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz
Koalition schiebt exklusive Rabattverträge für Biosimilars auf die lange Bank
Kassenmanager standen bereits in den Startlöchern: Erst im April waren die Modalitäten der Aut-idem-Substitution rekombinanter Fertigarzneimittel in Apotheken klargestellt worden. Doch jetzt schärft der Gesetzgeber nach.
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Apotheken sind bei der Abgabe von Biosimilars verpflichtet, diese durch ein preisgünstiges (Rabatt-)Arzneimittel zu ersetzen.
© U. Grabowsky / photothek
Berlin. Die Koalitionsfraktionen treten bei exklusiven Rabattausschreibungen im patentfreien Biological-Segment auf die Bremse. In einem Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) werden solche Rabattverträge vorerst bis Juli 2028 gestoppt. Open-House-Verträge mit mehreren Partnern sollen aber weiter möglich sein.
Zuvor, nämlich bis Ende Juni 2027, soll der GKV-Spitzenverband dem Bundesgesundheitsministerium einen Bericht vorlegen, „wie sich die Anbietervielfalt, die Produktionsstandorte in Deutschland und der EU und die Zulassungen in der EU“ in diesem Teilmarkt entwickelt haben.
Erst im April 2026 war ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten, der die Modalitäten der Aut-idem-Substitution rekombinanter Fertigarzneimittel in Apotheken regelt. Nachdem bereits seit März 2024 eine analoge Regelung für parenterale Zubereitungen gilt, definiert der G-BA-Beschluss vom 4. Dezember 2025 nun auch das Vorgehen für Fertigarzneimittel mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen.
Mit dem Änderungsantrag gibt die Koalition Appellen der Pharmaindustrie nach. Dabei wurde vor einem ruinösen Preiswettbewerb in Folge exklusiver Rabattverträge gewarnt, der die Versorgungssicherheit gefährden könne – wie schon bei Generika.
Genau darauf nimmt die Begründung des Antrags Bezug: „Zur Förderung der Resilienz der Arzneimittelproduktion in Deutschland gegenüber Versorgungsengpässen und globalen Krisen sollte zunächst eine Übergangsphase nach Einführung des automatischen Austausches in der Apotheke für die Etablierung der Biosimilar-Industrie gesetzt werden“, heißt es.
Bereits im Februar hatte etwa der AOK-Bundesverband erklärt, man werde mit Blick auf exklusive Lieferbeziehungen die „eigenen Handlungsmöglichkeiten genau prüfen“. Kein Wunder: Je nach Umsetzungsgrad der Rabattverträge hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) jährliche Einsparungen von bis zu 2,33 Milliarden Euro errechnet.
Die Fronten bei dem Thema sind seit langem verhärtet. „Der Austausch hochpreisiger Biologika durch gleichwertige, günstigere Biosimilars ist längst überfällig“, hat Johannes Bauernfeind, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, in der Ärzte Zeitung argumentiert. Thomas Weigold, Chef von Sandoz Deutschland, warnte hingegen: „Monopolisierung macht Versorgung fragil.“ Der Markt habe gezeigt, dass Wettbewerb auch ohne Exklusivität funktioniere.
Aut idem patentfreier rekombinanter Arzneimittel
Jetzt übernehmen Apotheken die Verantwortung für die wirtschaftliche Biological-Auswahl
Krankenkassen reagierten am Dienstag ungehalten auf den Änderungsantrag. „Das ist ein weiteres Zugeständnis an die Pharmaindustrie, die schon in den bisherigen Sparplänen weitgehend verschont geblieben ist“, sagte Dr. Carola Reimann, Vorständin des AOK-Bundesverbands.
Wenn der Wettbewerb durch Sonderregelungen bei Biologika eingeschränkt werden soll, belaste das Versicherte und Arbeitgeber, argumentierte Ulrike Elsner, Reimanns Kollegin im Ersatzkassenverband. Exklusive Rabattverträge gäben Herstellern im Vergleich zu Open-House-Verträgen mehr Planungssicherheit, so Elsner.
Bereits an diesem Freitag (22. Mai) will der Bundestag das Apothekengesetz beschließen – nach 35-minütiger Debatte. (fst/af)







