Klinikkeime

Gröhe will Meldepflichten verschärfen

Ein Verordnungsentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht vor, dass Gesundheitsämter bereits beim ersten Nachweis eines Erregers informiert werden müssen.

Veröffentlicht:

KIEL. Die Ausbreitung eines gefährlichen Klinikkeims am Uniklinikum Schleswig-Holstein hat auch den Bundesgesundheitsminister auf den Plan gerufen.

"Ich habe eine Verschärfung der Meldepflichten auf den Weg gebracht, so dass derartige resistente Erreger in Zukunft nicht erst bei einem Krankheitsausbruch, sondern bereits beim ersten Nachweis des Erregers gemeldet werden müssen", wird Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in einer Mitteilung seines Hauses zitiert.

So würden die Gesundheitsämter wertvolle Zeit gewinnen, um zielgerichtet vorgehen zu können. Der Verordnungsentwurf sei bereits in der Ressortabstimmung und solle noch im Sommer in Kraft treten, heißt es weiter. (eb/dpa)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 29.01.201518:44 Uhr

müssen die einzelnen Tiere (Rinder, Schweine, Geflügel) mit MRSA auch namentlich gemeldet werden?

Für Krankenhäuser ist das geltende IfSG völlig ausreichend.
Im ambulanten Bereich ist das eher überflüssig.
Es müssten allerdings Patienten, die so etwas mitbringen verpflichtet werden, dem Dr. das unaufgefordert zu sagen, damit der seine Praxis schützen kann.
Es fragt sich auch, ob z.B. alle Landwirte getestet werden müssen und wer das bezahlt, denn krank sind die ja nicht.

Dr. Christoph Luyken 29.01.201514:17 Uhr

auch ambulant?!

Infektionsschutz ist ein Problem von (inter-) nationaler Bedeutung. Es ist daher richtig, eine hohe Priorität einzuräumen.
Nach meiner Beobachtung sind Betroffene, Angehörige und auch die Praxen niedergelassener Ärzte oft überfordert, was das Handling angeht, teilweise auch auch Kostengründen.
Wäre es von daher nicht auch sinnvoll, die erforderlichen Hygienemaßnahmen im ambulanten Bereich, also bei betroffenen Patienten zuhause, von Gesundheitspflegern der Gesundheitsämter, und damit unabhängig von den Krankenversicherungen, durchführen zu lassen?

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