Präventionsgesetz

Gröhe zwingt GKV zur Zahlung

Veröffentlicht:

BERLIN. Nach der Weigerung des GKV-Spitzenverbandes, an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) 31 Millionen Euro für die Entwicklung von Präventionsprogrammen zu zahlen, geht das Bundesgesundheitsministerium nun mit einer aufsichtsrechtlichen Anordnung gegen den Kassenverband vor.

Rechtliche Grundlage der Zahlungsverpflichtung ist das Präventionsgesetz, konkret Paragraf 20a Absatz 3. Danach müssen sich alle gesetzlichen Krankenkassen per Umlage, die über den GKV-Spitzenverband fließt, an der Finanzierung von rund 30 Personalstellen bei der BzGA, einer Behörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums, beteiligen.

Sie entwickelt im Auftrag der GKV Konzepte für Prävention in Lebenswelten. Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes hält die Finanzierung einer staatlichen Institution jedoch für verfassungsrechtlich bedenklich und hatte die Zahlung untersagt. Dagegen richtet sich nun die aufsichtsrechtliche Anordnung des Ministeriums, die sofort vollzogen werden muss.

Der GKV-Spitzenverband prüft derzeit, ob er dagegen beim zuständigen Sozialgericht klagen will. Ein solcher Schritt hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung - bis zu einem rechtskräftigen Urteil würde der Kassenverband der BzGA die Mittel zur Verfügung stellen müssen. (HL)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Deutsche Herzstiftung

Herzbericht 2025: Impfen schützt das Herz!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte unter Druck die richtigen Entscheidungen treffen, Dr. Burda?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung