Großhandels-Zuschlag für Medikamente auch bei Direktvertrieb

BERLIN (HL). Liefert ein Arzneimittelhersteller Medikamente direkt an eine Apotheke und nicht über den Großhandel, dann ist der Hersteller künftig verpflichtet, dem Apotheker auch die Großhandelsspanne von 70 Cent je Packung in Rechnung zu stellen.

Veröffentlicht:

Eine entsprechende Änderung des Arzneimittelgesetzes in Paragraf 78 Absatz 1 soll in die Beratungen zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz eingebracht werden.

Hintergrund der Regelung ist: Das Gewähren von Rabatten auf den fixen Großhandelszuschlag ist unzulässig. Prinzipiell dürfen aber auch pharmazeutische Hersteller Großhandelsfunktionen übernehmen.

Die Regelung stellt klar, dass auch Hersteller keine Rabatte gewähren.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zentrale EU-Zulassung

EMA-Ausschuss spricht sieben positive Empfehlungen aus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps beim DGIM-Kongress

Urinteststreifen und Harnwegsinfektion: Achtung, Fallstricke!

Lesetipps
Es dreht sich.

© visualpower / stock.adobe.com

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Der 131. Internistenkongress findet vom 3. bis 6. Mail statt. Das Motto lautet „Resilienz – sich und andere stärken“.

© Sophie Schüler

Übersichtsseite

DGIM-Kongress: Unsere aktuellen Beiträge im Überblick