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Großhandels-Zuschlag für Medikamente auch bei Direktvertrieb

BERLIN (HL). Liefert ein Arzneimittelhersteller Medikamente direkt an eine Apotheke und nicht über den Großhandel, dann ist der Hersteller künftig verpflichtet, dem Apotheker auch die Großhandelsspanne von 70 Cent je Packung in Rechnung zu stellen.

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Eine entsprechende Änderung des Arzneimittelgesetzes in Paragraf 78 Absatz 1 soll in die Beratungen zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz eingebracht werden.

Hintergrund der Regelung ist: Das Gewähren von Rabatten auf den fixen Großhandelszuschlag ist unzulässig. Prinzipiell dürfen aber auch pharmazeutische Hersteller Großhandelsfunktionen übernehmen.

Die Regelung stellt klar, dass auch Hersteller keine Rabatte gewähren.

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