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DRG-Kalkulation

Grüne Kritik an Auswahl der Kliniken

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BERLIN. Die Grünen sehen eine repräsentative Auswahl der Krankenhäuser, die zur Auswahl der DRG-Kalkulation herangezogen werden, nicht gewährleistet.

Auf eine Anfrage der Grünen hatte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz das Verfahren erläutert. Danach sei bei der ersten Ziehung von 40 Krankenhäusern, die zur Teilnahme an der Kostenkalkulation verpflichtet wurden, Bedingung gewesen, dass diese Kliniken in privater oder freigemeinnütziger Trägerschaft sein mussten.

Zudem mussten sie über ein Leistungsspektrum verfügen, das den höchsten Beitrag zur Verbesserung der Repräsentativität leisten sollte. Allerdings fügt Widmann-Mauz hinzu, dass bereits die Gesetzesbegründung zum Krankenhausstrukturgesetz davon ausgehe, "dass eine repräsentative Kalkulationsgrundlage nicht in einem Schritt, sondern erst nach und nach realisiert werden könne". Für einen praktikablen Einstieg solle für das Kalkulationsjahr 2017 erreicht werden, Krankenhäuser derjenigen Träger zu einer Teilnahme zu verpflichten, die bislang unterproportional vertreten seien.

Diese Antwort ist für den Grünen-Abgeordneten Dr. Harald Terpe nur schwer nachvollziehbar: "Eine valide Grundlage zur Berechnung der DRGs bekommt man nur, wenn die Auswahl der Krankenhäuser repräsentativ ist. Das erreicht man nicht, wenn man private und freigemeinnützige Träger in einen Topf wirft. Warum nach Aussage der Bundesregierung die Einführung eines repräsentativen Systems nur schrittweise möglich sein soll, ist völlig unverständlich", so Terpe zur "Ärzte Zeitung". (chb)

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