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Grüne fragen nach Innovationsbewertung

BERLIN (HL). Die unzureichenden Erkenntnisse über den Nutzen von nichtmedikamentösen Behandlungsverfahren in Krankenhäusern ist Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen.

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Insbesondere soll die Bundesregierung Stellung beziehen, wie sie den Misstand beheben will, dass neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der ambulanten Medizin vom Bundesausschuss positiv bewertet werden müssen (Erlaubnisvorbehalt), während in den Krankenhäusern prinzipiell alle Leistungen erlaubt sind, die nicht explizit ausgeschlossen sind.

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