Organspende

Grüne versus Bahr und BÄK

Die Ärzteschaft und der Minister sehen die Transplantationsmedizin vor neuen Skandalen gefeit. Die Grünen sehen das anders - und fordert zügige Reformen.

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Sieht strukturelle Probleme im Organspendesystem: Elisabeth Scharfenberg.

Sieht strukturelle Probleme im Organspendesystem: Elisabeth Scharfenberg.

© Stefan Kaminski / Bündnis 90/Die Grünen

BERLIN. In der Debatte über die Vergabe von Spenderorganen in Deutschland haben die Grünen der Regierung und der Bundesärztekammer (BÄK) Schönfärberei vorgeworfen.

"Die Ärzteschaft und der Gesundheitsminister wollen mit ihrem Schulterschluss über die strukturellen Anfälligkeiten des Systems hinwegtäuschen", sagte die Grünen-Gesundheitsexpertin Elisabeth Scharfenberg am Freitag der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.

BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery hatte am Donnerstag auf dem 116. Ärztetag in Hannover gesagt: "Wir möchten ein klares Votum dafür abgeben, dass die Organspende im Moment so sicher ist, wie sie es noch nie in Deutschland war."

Am Samstag (1. Juni) findet bundesweit der Tag der Organspende statt. Aus diesem Anlass hatte das Gesundheitsministerium eine neue Kampagne gestartet. Das Motto: "Das trägt man heute: den Organspendeausweis."

Auch Gesundheitsminister Bahr zog ein positives Fazit aus der Aufarbeitung der im vergangenen Sommer bekanntgewordenen Skandale. Die Transplantationsmedizin sieht Bahr vor neuen Skandalen weitgehend gefeit. "Wir haben mehrere Regeln jetzt gesetzt, Kriterien vorgegeben, dass so etwas nicht noch mal passiert", sagte er am Donnerstag.

Scharfenberg forderte die Regierung hingegen zur Vorlage neuer Reformschritte rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode auf: "Es muss jetzt geliefert werden, um wieder Vertrauen herzustellen."

Die Fraktionen im Deutschen Bundestag verhandelt derzeit über eine weitere Novellierung des Transplantationsgesetzes.

Danach soll für BÄK-Richtlinien zur Transplantationsmedizin künftig ein Genehmigungsvorbehalt gelten. Bevor sie Geltung erhalten, müsste das Gesundheitsministerium sie formal genehmigen. Erstmals entstünde so eine Rechtsaufsicht über die Richtlinien.

Außerdem könnten die geltenden Strafvorschriften um einen neuen Passus ergänzt werden, der Verstößte gegen die Wartelistenführung unter Strafe stellt.

Dem Vernehmen nach sollen die Formulierungshilfen für nötigen die Änderungsanträge in der ersten Juniwoche vorliegen. Die Reform müsste im Omnibusverfahren an ein laufendes Gesetzgebungsvorhaben gehangen werden.

"Genehmigungspflichtige Richtlinien der Bundesärztekammer und Strafbarkeit von Manipulationen der Warteliste sind für uns nur ein erster Schritt", sagte die Grünen-Politikerin Scharfenberg. (nös/dpa)

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