Bundesrat

Grünes Licht für neue Rechengrößen bei Sozialversicherung

Schlechte Nachrichten für Gutverdiener: Die Sozialbeiträge werden auch im nächsten Jahr steigen.

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Berlin. Die Versicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden für Gutverdiener auch im kommenden Jahr steigen.

Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für die vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021.

Kassen werden bis zu 150 Euro mehr im Monat verbeitragen

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt demnach um 150 Euro auf 4687,50 Euro. Das heißt: Bis zu diesem Betrag wird das Einkommen im kommenden Jahr zur Beitragsberechnung bei den Sozialversicherungen herangezogen. Auf das Jahr gerechnet entspricht das 58.050 Euro. Zum Vergleich: 2020 waren es 56.250 Euro.

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze steigt 2021 um 1800 Euro auf 64.350 Euro. Diese auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannte Größe definiert den Wert, ab dem ein Beschäftigter nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss.

Grundlage der aktualisierten Rechengrößen ist die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2019. Demnach betrug die Lohnzuwachsrate vergangenes Jahr bundesweit 2,94 Prozent – in den alten Ländern stieg der Lohn um 2,85 Prozent. (eb)

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